Die Geschäftsstelle schlägt den Bauleuten die öffentliche Vorstellung des Vorhabens im Gestaltungsrat vor.
Entsprechend der Änderung der Geschäftsordnung, geändert beschlossen im Mai 2023, sind die Erörterungen des Gestaltungsrates in der Regel öffentlich.
Rederecht haben ausschließlich die Mitglieder des Gestaltungsrates sowie die Bauleute und die Planenden des behandelten Vorhabens. Daneben können durch den Gestaltungsrat zur Berichterstattung oder Stellungnahme aufgefordert werden:
der/die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen
- Mitarbeiter*innen des Geschäftsbereichs für Stadtentwicklung und Bauen nach Entscheidung durch den/die Beigeordnete/n
- Sonderfachleute (z. B. Denkmalschutz).
Zur Vorbereitung erhalten die Mitglieder des Gestaltungsrates vorab zur Sitzung die Unterlagen zu den Projekten, und es findet eine gemeinsame Ortsbesichtigung statt.
Das Vorhaben wird von den Bauleuten oder den Planenden in einem ca. 15-minütigen Vortrag vorgestellt und ggf. durch die Stadtplanung kommentiert.
Die Mitglieder des Gestaltungsrates diskutieren und beurteilen das Vorhaben hinsichtlich der städtebaulichen, architektonischen und gestalterischen Qualität und geben Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung und an die Planenden. Die Diskussionen und die Hinweise sind insbesondere für die Bauleute und die Planenden für die weitere Projektbearbeitung interessant.
Die Sitzung wird protokolliert, und die Empfehlungen des Gestaltungsrates fließen in die Bewertung der Bauvorhaben durch die Verwaltung ein. Hinweise des Gestaltungsrates zur Auslegung des Ermessensspielraums sind allerdings ohne rechtliche Bindung für die Verwaltung.
Die Termine der öffentlichen Veranstaltungen werden im Internet und durch die Presse bekannt gegeben.