Der Radverkehrsbeauftragte der Landeshauptstadt Potsdam, Torsten von Einem, hat am Freitag am Landtag in der Innenstadt die beiden Schilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ enthüllt. Damit sollen Fußgänger und Radfahrer in besonderer Weise darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der Stelle am Landtag um einen gemeinsam genutzten Fuß- und Radweg handelt. Torsten von Einem erklärte: „Wir stellen dieses Hinweisschild auf und appellieren an alle, sich entsprechend der Regeln des Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung zu verhalten. Die Verkehrsfläche wird als gemischte Verkehrsfläche beibehalten. Wir beobachten den Bereich aber weiter.“
Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld geprüft, ob eine Trennung des Fußgänger- und Radverkehrs erfolgen müsse. Als Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass für eine Trennung von Fußgängern und Radfahrern keine Veranlassung besteht. Die Anordnung einer Markierung eines Radweges im Zweirichtungsverkehr und Fußgängerverkehr aufgrund der Breite ist nicht wirkungsvoll und rechtssicher zu trennen. Ein eigener Bereich für Radfahrer könnte eher dazu führen, eine Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu suggerieren, die jedoch nicht wirklich besteht und im Ergebnis ggf. eine Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit der Radfahrer mit sich ziehen würde. Auch Bodenschwellen sind kein geeignetes Mittel, da diese für den Radfahrer eine enorme Sturzgefahr bedeuten. Die Verkehrssicherheit wäre dadurch beeinträchtigt.