Berichtswesen gemäß EU-Verordnung 1370/2007

Als Aufgabenträger des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs (üÖPNV) ist die Landeshauptstadt Potsdam gemäß der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihrem Zuständigkeitsgebiet erbrachten gemeinwirtschaftlichen Dienstleistungen zu veröffentlichen. Dieser Bericht gibt Auskunft zu den eigentlichen Leistungen (Linien) sowie zu deren Qualität und Finanzierung.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist Mitglied im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der dieses Berichtswesen für alle Aufgabenträger in den Ländern Berlin und Brandenburg übernimmt. Es wird jährlich im sogenannten Verbundbericht veröffentlicht.

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