Benutzung

Blick in den Lesesaal des Stadtarchivs Potsdam mit einer aufgeschlagenen Akte, im Hintergrund sieht man einen Teil der Archivbibliothek und es leuchtet der Monitor eines Mikrofilmlesegerätes
© Landeshauptstadt Potsdam

Lesesaal des Stadtarchivs

    Eine der Hauptaufgaben der Archive ist die Bereitstellung der übernommenen Unterlagen für die Öffentlichkeit. Folgende Möglichkeiten der Benutzung stehen Ihnen zur Verfügung:

    • persönliche Einsichtnahme im Archiv,
    • Auskunftserteilung aufgrund schriftlicher Anfragen sowie
    • Reproduktion von Archivgut

    Dabei orientiert sich die Benutzung sowie die Genehmigung der Benutzung an den entsprechenden Rechtsgrundlagen.

    Die Möglichkeit Archivgut zu benutzen, steht grundsätzlich jeder Person zur Verfügung (§9 Brandenburgisches Archivgesetz). Das bedeutet, jede Person hat das Recht, einen Benutzerantrag oder einen Rechercheauftrag zu stellen.

    Für bestimmte Archivalien gelten gesetzlich geregelte Schutzfristen, die eine Benutzung beschränken können (§10 Brandenburgisches Archivgesetz). Weitere Gründe für die Einschränkung oder Untersagung der Benutzung sind u. a. die Wahrung schutzwürdiger Belange Dritter, Gefährdung des Erhaltungszustandes des Archivgutes oder vertragliche Regelungen mit Nachlass- oder Depositalgebern (§11 Brandenburgisches Archivgesetz).

    Bei Fragen sowie im Vorfeld und im Zuge Ihrer Benutzung beraten wir Sie gern! Dafür erreichen Sie uns telefonisch, per Post oder E-Mail.

     

    Einsichtnahme

    Während der Öffnungszeiten des Stadtarchivs können Sie Einsicht in unsere Bestände einschließlich der Archivbibliothek nehmen. Die Tektonik bietet Ihnen im Vorfeld einen Überblick über die bei uns vorhandenen Bestände. Für die Recherche vor Ort stehen Ihnen im Lesesaal verschiedene Findmittel, wie z. B. Findbücher und unsere Archivdatenbank, zur Verfügung. In der Datenbank können Sie selbstständig am Benutzer-PC recherchieren.

    Sie wollen das Stadtarchiv benutzen?
    Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie zunächst einen Termin zur Benutzung. Teilen Sie uns mit, zu welchem Thema die Recherche stattfinden soll. Nur so können wir Sie bestmöglich beraten und bei Ihren Anfragen unterstützen.
    Vor der Benutzung ist von Ihnen im Lesesaal ein Benutzerantrag auszufüllen.

    Treppenhaus im Haus 23 mit Schriftzug "Stadtarchiv" an der Wand
    © Landeshauptstadt Potsdam / Frank Daenzer

    Zugang zum Stadtarchiv Potsdam im Haus 23

    Wo erfolgt die Einsichtnahme?
    Sie finden das Stadtarchiv in der Helene-Lange-Straße 14 (Haus 23 auf dem Verwaltungscampus Friedrich-Ebert-Straße / Hegelallee) im Kellergeschoss.

    Hinweise zu Beständen
    Ein großer Teil unserer Aktenbestände vor 1945 sowie die Personenstandsunterlagen sind aus konservatorischen Gründen mikroverfilmt. Diese können daher nur über Lesegeräte und nicht im Original eingesehen werden.
    Unsere Foto- und Postkartensammlung ist bereits digitalisiert und kann ebenfalls digital im Lesesaal eingesehen werden.

    Bitte berücksichtigen Sie, dass einige Archivalien aus rechtlichen oder konservatorischen Gründen nicht oder nur eingeschränkt eingesehen werden können. Des Weiteren handelt es sich bei Archivgut um einmalige Originalunterlagen, welche bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzbar sind. Eine Benutzung kann daher grundsätzlich nur im Lesesaal des Stadtarchivs erfolgen. Ausleihen unseres Archiv- und Bibliotheksgutes sind nicht möglich.

    Abbildung einer 1-Euro-Münze
    © Pixabay

    Gebühren
    Die Benutzung von Archivgut ist kostenlos. Lediglich die Anfertigung von Kopien und Beglaubigungen verursacht Kosten gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam.

     

    Auskunft

    aufgereihte Bände des Melderegisters aus dem 19. Jahrhundert
    © Landeshauptstadt Potsdam / Frank Daenzer

    Melderegister aus dem 19. Jahrhundert

    Das Stadtarchiv übernimmt nach schriftlicher Beauftragung durch Sie Recherchen nach Archivalien und erteilt aus diesen Auskünfte, sofern eine persönliche Benutzung im Lesesaal nicht möglich ist. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bearbeitung von personenbezogenen oder sachthematischen Anfragen. Bei Ihren Recherchetätigkeiten zu stadt- oder regionalbezogenen Vorträgen, Publikationen oder Projekten beraten wir Sie gern!

    Sie wollen das Stadtarchiv beauftragen?
    Hierzu ist ein formloser schriftlicher Auftrag per Post oder E-Mail in der Regel ausreichend. Sollten weitere Nachweise erforderlich sein, fordern wir diese gezielt bei Ihnen ab.

    Abbildung einer 1-Euro-Münze
    © Pixabay

    Gebühren
    Für die Bearbeitung Ihrer Anfragen werden entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam Gebühren in Höhe von 8,25€ je angefangene 15 Minuten erhoben. Auskünfte über die Quellenlage im Archiv sind davon ausgenommen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit Ihrer Anfragen beträgt ca. 2-4 Wochen.