In der Landeshauptstadt Potsdam gibt es 23 Grundschulen, zwei Oberschulen mit Primarstufe und ein Schulzentrum in städtischer Trägerschaft. Darüber hinaus können die Kinder auch zehn Grundschulen und die Waldorfschule Potsdam in freier Trägerschaft besuchen.
Die Grundschule in Potsdam hat sechs Jahrgangsstufen
In der Grundschule erfolgt der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und wird in der Regel im Klassenverband erteilt. Sie vermittelt durch fachlichen und fächerübergreifenden Unterricht eine grundlegende Bildung und führt hin zum weiterführenden Lernen in der Sekundarstufe I.
Kinder kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schule, die Schule stellt sich auf die Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes ein. Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam teilzunehmen.
In der Grundschule spielen verstärkt elementare Aneignungsformen wie Spiel, Erkundungen, Experimente und systematische zielorientierte Lernformen eine Rolle. Eine optimale Förderung bietet die Flexible Schuleingangsphase (FLEX). Besonderheiten der FLEX sind die zielgruppenspezifische Förderung, die Jahrgangsmischung und die individuelle Verweildauer von einem Jahr bis zu drei Jahren, je nach Leistungsentwicklung des Kindes. FLEX ist für alle Kinder konzipiert und wird den Bedürfnissen sowohl schneller Lernenden als auch Kindern mit Entwicklungsverzögerungen gerecht.
Zu den Themen Einschulung, Grundschule im Land Brandenburg sowie Möglichkeiten nach Abschluss der Grundschule hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Publikationen herausgegeben.
Die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger hat sich für deckungsgleiche Schulbezirke entschieden. Dadurch haben Eltern die Möglichkeit, bei der Anmeldung innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam eine Schule frei zu wählen. Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazität an den Schulen beschränkt. Bei Übernachfrage entscheidet sich die Aufnahme des Kindes gemäß des Brandenburgischen Schulgesetzes nach der Nähe zur Wohnung unter Berücksichtigung der Einzugsbereiche der Schulen und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes. Um die Kontrolle der Schulpflicht sicherzustellen, soll die Anmeldung des Kindes an der für den Wohnort zuständigen Schule erfolgen. Erfolgt die Anmeldung an einer anderen als der zuständigen Schule, sind die Eltern verpflichtet, die zuständige Schule darüber zu informieren. Bei der Schulanmeldung des Kindes sind die Geburtsurkunde und die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung vorzulegen. Das gilt auch bei Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft.
Es gilt die Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam.
Schulpflicht
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 01. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleitung der Schule des Einzugsbereiches, in welchem sich die Wohnung befindet.
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung teilzunehmen.
Kontakt:
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Bau und Betrieb Kita / Schule
Hegelallee 6-10, Haus 10
14467 Potsdam
Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 45
14770 Brandenburg an der Havel