Die Landeshauptstadt hat sich für Änderungen des Brandenburgischen Schulgesetzes eingesetzt. Konkret geht es darum, wie zum Beispiel in anderen Bundesländern üblich, auch bei weiterführenden Schulen das sogenannte Örtlichkeitsprinzip anzuwenden. Dabei werden Schülerinnen und Schüler bei den Schulanmeldungen präferiert, die nahe der jeweiligen Schule wohnen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Brandenburger Landtags hat sich heute mit den Änderungen des Brandenburgischen Schulgesetzes befasst und dazu den Potsdamer Bildungsbeigeordneten, Prof. Dr. Walid Hafezi, angehört. Oberbürgermeister Schubert hatte zudem im Vorfeld einen Brief an die demokratischen Landtagsfraktionen geschrieben, indem er für das Örtlichkeitsprinzip warb.
„Ziel muss es sein, dass ein Schulträger wie Potsdam zuerst die in der Stadt wohnenden Kinder mit Schulplätzen versorgt und dann auf den noch offenen Plätzen Kinder aus dem Umland aufnimmt“, so Oberbürgermeister Mike Schubert. „Wir brauchen die rechtliche Grundlage dafür, allen Potsdamer Schülerinnen und Schülern einen geeigneten Platz zu sichern. Potsdam stellt derzeit mit seinen weiterführenden Schulen auch den Unterricht für rund 1.400 Schülerinnen und Schülern aus den Umland sicher. Das kann unsere Stadt nicht alleine meistern. Wir brauchen dafür Unterstützung und Zusammenarbeit mit den angrenzenden Landkreisen.“
Bildungsbeigeordneter Prof. Walid Hafezi ergänzt: „Auch bei weiterführenden Schulen ist es der Elternwille, die Kinder nach dem Örtlichkeitsprinzip wohnortnah in einer Schule unterzubringen. In der Landeshauptstadt kommen wir dabei an entsprechende Kapazitätsgrenzen. In der Anhörung heute habe ich den Mitgliedern des Bildungsausschusses im Landtag Gründe für die Anpassung aus unserer Sicht benannt. Wir haben seit Jahren eine konstant hohe Anzahl an Einpendlern aus anderen Landkreisen, was etwa zwei weiterführenden Schulen entspricht, zur Wahrheit gehört aber auch dazu, dass sich das Anwahlverhalten der Eltern geändert hat, es gibt eine deutliche Tendenz auf den Bildungsgang der Allgemeinen Hochschulreife und damit vermehrt den Wunsch nach Plätzen auf Gymnasien.“
Derzeit gibt es in Brandenburg im Rahmen des Aufnahmeverfahrens des Bildungsgangs Allgemeine Hochschulreife, welcher insbesondere die Schulform Gymnasium betrifft, kein Örtlichkeitsprinzip, wie in anderen Bundesländern, zum Beispiel Thüringen, längst üblich. Es gilt die freie Schulwahl nach Kriterien des Ü7-Verfahrens entsprechend des Brandenburgischen Schulgesetzes.
Der Brandenburgische Landtag berät derzeit über die Novellierung des Schulgesetzes. Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel hat im Rahmen des Übergangsverfahrens Klassenstufe 6 zu 7 (Ü7) mehrfach darauf hingewiesen, dass die durch die Stadt zur Verfügung gestellten Kapazitäten an Gymnasien nicht ausreichen werden. Im Ergebnis mussten in den vergangenen Schuljahren bereits mehrfach zusätzliche Klassen unter Vollauslastung der Klassenfrequenzen an den bestehenden Gymnasien errichtet werden. Darüber hinaus hat auch das zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit Bescheid zum Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan vom 27. Februar 2023 mitgeteilt, dass mit den geplanten Maßnahmen das Anwahlverhalten der Eltern nur bedingt Berücksichtigung findet und sofern Bedarfe im Rahmen der Fortschreibung festgestellt werden, weitere Gymnasialkapazitäten zu schaffen sind.