Pressemitteilung Nr. 482 vom 24.10.2024 Neue Abfallsatzungen für das Jahr 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt

Abfalltrennung
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Die Landeshauptstadt Potsdam hat den Stadtverordneten eine überarbeitete Abfallentsorgungssatzung sowie die Abfallgebührensatzung für das Jahr 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt. Demnach wird die Grundgebühr für Haushalte im Jahr 2025 um 25,4 Prozent steigen, also um 6,47 Euro pro Person und Jahr. Die sogenannten Leistungsgebühren für Restabfall und Bioabfall verändern sich beim Restabfall zwischen minus 2,3 Prozent bis plus 4,1 Prozent und beim Bioabfall zwischen 0,8 Prozent bis 4,6 Prozent, jeweils in Abhängigkeit der einzelnen Behältergrößen. Bezogen auf zwei Beispielrechnungen verändern sich die Gebühren 2025 wie folgt: Für einen 4-Personenhaushalt mit einer 80-Liter-Restabfalltonne und einer 60-Liter-Biotonne, die jeweils 14-täglich geleert werden, steigen die Gebühren von 200,90 Euro derzeit auf 225,85 Euro im Jahr 2025. Das ist ein Plus von 12,4 Prozent. In einer Wohnanlage mit 100 Personen mit drei 1100 Liter Restabfallbehältern und einer 240-Liter-Biotonne jeweils mit wöchentlicher Leerung steigen die Gebühren von 8013,42 Euro derzeit auf 8.661,59 Euro in 2025. Das entspricht einem Plus von 8,1 Prozent.

Eine Überarbeitung der Abfallentsorgungssatzung wurde notwendig, da zum 1. Januar 2025 die Gelbe Tonne+ (Wertstofftonne) in der Landeshauptstadt Potsdam eingeführt wird. In der bereits vorhandenen, haushaltsnahen Gelben Tonne können somit ab 2025 auch stoffgleiche Materialien aus Kunststoff und Metall, wie Plastikeimer, Bratpfannen und Zahnbürsten in die Sammelbehälter eingegeben werden. Die Stadt hat dazu mit den Dualen Systemen, in deren Zuständigkeit die Getrenntsammlung der Leichtverpackungen über die Gelbe Tonne liegt, eine entsprechende Vereinbarung getroffen und beteiligt sich an den Sammelkosten. Die Umsetzung geht auf einen Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 2021 zurück.

Für die Sammlung und Verwertung der stoffgleichen Materialien über die Gelbe Tonne+ entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von circa 690.000 Euro, die erstmals in den Abfallgebühren zu berücksichtigen sind. Des Weiteren sind die Sammelkosten bei der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) gestiegen, hier wirken sich Tarifanpassungen, Verbrauchskosten und höhere Abschreibungen für Fahrzeuge aus. So ist die Stadt nach dem Saubere-Fahrzeuge-Gesetz verpflichtet, einen bestimmten Anteil der eingesetzten Sammelfahrzeuge mit alternativem Antrieb anzuschaffen bzw. einen entsprechenden Einsatz solcher Fahrzeuge über die Drittbeauftragten zu vereinbaren.

Berücksichtigt wurde in der vorgelegten Abfallgebührenkalkulation 2025 ebenfalls eine vorläufige Überdeckung für das Jahr 2023 in Höhe von 1,24 Millionen Euro. Die Überdeckung resultiert insbesondere aus geringeren Aufwendungen bei den Drittbeauftragten und der Verwaltung. Bei den drittbeauftragten Unternehmen (EEW, STEP) sind auf Grund von Mindermengen geringere Kosten für die Sammlung und Verwertung der Abfälle entstanden. Weiterhin gab es Rückzahlungen aus Preisvorbehalten bei der STEP, hier wurden Fahrzeuge nicht rechtzeitig geliefert und die prognostizierten Tariferhöhungen sind geringer als geplant ausgefallen. Die Verwertungserlöse 2023 konnten dagegen nicht in der prognostizierten Höhe erzielt werden.

Im Ergebnis der geplanten Aufwendungen für 2025 müssen insgesamt 1,33 Millionen Euro mehr über Abfallgebühren gedeckt werden, als noch im Jahr 2024. Hiervon entfallen allein 800.000 Euro auf die geringere Überdeckung aus dem Vorjahr (2024 noch 2,01 Millionen Euro), der Rest aus Kostenveränderungen für die Leistungen der Abfallentsorgung.

Auf Grund der steigenden Gebühren lohnt es sich, auch unter Berücksichtigung der neu installierten Gelben Tonne+, die Behältergestellungen weiter zu optimieren und an die tatsächlichen Bedarfe anzupassen. Nutzen Sie dafür bitte das umfangreiche Getrenntsammlungssystem, das die Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung stellt und wenden Sie sich bei Beratungsbedarf gern an die Abfallberatung der Stadt.

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