Pressemitteilung Nr. 517 vom 13.11.2024 Landeshauptstadt Potsdam bereitet Abfallgebührenbescheide für 2025 vor: Sind alle Angaben für die Berechnung noch aktuell?

Änderungen bis 6. Dezember an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mitteilen
Die 4 Abfallfraktionen für Potsdamer Haushalte
© J.Seelig
Abfallbehälter (© J.Seelig)

Sind alle Angaben für die Berechnung der Abfallgebühren noch aktuell? Im Januar 2025 werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2025 vom Bereich Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte versandt.

Die Betroffenen werden gebeten, Änderungen, die sich für das Jahr 2025 ergeben, bis zum 6. Dezember 2024 mitzuteilen. So können diese bereits im Jahresbescheid 2025 berücksichtigt werden. Änderungen können zum Beispiel sein: Eigentümer- oder Verwalterwechsel, Adressänderungen, Änderungen der Behältergrößen, Entleerungsrhythmen und Anzahl der Personen bzw. Beschäftigten, die auf dem Grundstück gemeldet sind.

Änderungen können entweder per Post an Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam, per Fax an 0331 289-3798 oder E-Mail an abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de übersandt werden.

Entsprechende Änderungsformulare sind im Internet unter www.potsdam.de/um-und-abmeldung zu finden.

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