Pressemitteilung Nr. 468 vom 16.09.2022 Fledermäuse im Haus: Naturschutzbehörde gibt Tipps

Mops-Fledermaus © blickwinkel,
© H.-P. Eckstein
Mops-Fledermaus © blickwinkel, Foto: H.-P. Eckstein

Immer wieder kommt es im Spätsommer dazu, dass Fledermäuse durch geöffnete und gekippte Fenster in unsere Wohnungen einfliegen. Die Untere Naturschutzbehörde Potsdam weist darauf hin, dass dies kein Anlass zur Besorgnis ist, sondern ganz typisches Verhalten der nachtaktiven Tiere im Spätsommer.

Bis in den Herbst hinein fliegen die jungen Fledermäuse aus den sogenannten Fledermaus-Wochenstuben aus. In diesem Zeitraum erkunden sowohl die kleinen als auch großen Fledermäuse ihre Quartiere für den bevorstehenden Winter. Mit großer Regelmäßigkeit fliegen in der Dämmerungszeit gerade Zwergfledermäuse in Wohnungen ein, wo sie sich verirren und anschließend nicht mehr ins Freie finden.

Dies stellt keine Gefahr dar, wenn in Ruhe folgendes beachtet wird:
-    Fenster des betroffenen Raumes weit öffnen, Vorhänge beiseite ziehen und Licht ausschalten, damit die Tiere selbständig ausfliegen können. Über gekippte Fenster finden die Tiere nicht hinaus.
-    Türen zu anderen Räumen schließen. Gardinen sowie andere Versteck- und Verletzungsmöglichkeiten sollten auf verirrte Fledermäuse vorsichtig abgesucht werden.
-    Sollte es ein einzelnes Tier nicht schaffen, allein auszufliegen, kann es mit einem Handschuh aufgenommen und ins Freie freigesetzt werden. Es kann auch hilfreich sein, es in einen flachen Pappkarton mit einem angefeuchteten Tuch auszulegen, damit das Tier wieder zu Kräften kommen kann.

Gerade der aktuelle Zeitraum ist für die heimischen Fledermäuse besonders wichtig, da sie sich bis zum Winter noch ihr Fettpolster anfressen müssen, um den langen Winter schlafend im neuen Quartier zu überstehen. Daher müssen die Tiere weiterhin intensiv nach Insekten jagen.

Alle in Deutschland heimischen Fledermäuse sind besonders und streng geschützte Tierarten, deren Bestand nach den rechtlichen Vorgaben erhalten werden muss.

Bei weiteren Fragen oder Hinweisen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam gern weiter unter der Telefonnummer 289 18 01, 289 28 56 oder 289 15 75.