Pressemitteilung Nr. 463 vom 14.09.2022 Mitteilung über die Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen den Baubeigeordneten Bernd Rubelt

Der Oberbürgermeister hat die Stadtverordnetenversammlung in der vergangenen Woche über die Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen den Baubeigeordneten Bernd Rubelt informiert. Zu den Vorwürfen und dem konkreten Ermittlungsstand wird auch nach Abschluss des Verfahrens zum Schutz des Persönlichkeitsrechts des Beigeordneten keine Angabe gemacht. 

Aufgrund der medialen Bewertungen der vergangenen Wochen, die von Mutmaßungen und Wertungen geprägt waren, nimmt Oberbürgermeister Mike Schubert wie folgt Stellung: 
„Ich bin froh, dass sich die Vorwürfe einer Landesbehörde und einer Ordnungsbehörde gegen Herrn Rubelt nicht bestätigt haben und ich deshalb das Disziplinarverfahren gegen ihn einstellen kann. Nachdem die Landeshauptstadt Potsdam als Dienststelle davon Kenntnis hatte, dass gegen den Beigeordneten durch zwei Behörden Verfahren aufgenommen wurden, war ich als Dienstvorgesetzter zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens verpflichtet. Der im Landesdisziplinargesetz verankerte Einleitungszwang findet auch und gerade bei herausgehobenen Beamten Anwendung, bei denen solche Verfahren auf die Dienstausübung ausstrahlen können. Es ist bedauerlich, dass durch vorschnelle öffentliche Bewertungen Dritter sowohl der Leumund von Herrn Rubelt, als auch die Sorgfalt im Verfahren in Zweifel gezogen wurden. Die Einleitung erfolgte, so wie die Einstellung, nach sorgfältiger Prüfung und rechtlicher Abwägung.“