Wahlberechtigt sind Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg leben und in der Landeshauptstadt Potsdam eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten für die Landtagswahl erhalten beginnend mit dem 12. August 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie am 22. September 2024 Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist sowie die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) am Wahltag mit in Ihr Wahllokal.
Die Rückseite beinhaltet einen Antrag zur Teilnahme an der Wahl mittels Briefwahl. Weiterhin erhalten Sie ein Informationsschreiben für Briefwählerinnen und Briefwähler mit detaillierten Angaben und Fristen für die Antragstellung.
Haben Sie bis zum 1. September 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich zeitnah mit dem Wahlbüro der Stadtverwaltung in Verbindung.
Dieses erreichen Sie telefonisch unter 0331 289-3870, per E-Mail briefwahl@rathaus.potsdam.de oder persönlich ab dem 2. September 2024 im Haus 1 (Eingang Hegelallee 6-10) im Raum 405.
Wichtige Hinweise zur Briefwahl
In diesem Video erklären wir, wie Sie die Briefwahl beantragen können (00:36), welche Fristen zu beachten sind (01:32), wie die Briefwahl verläuft (02:41) und was Sie tun sollen, wenn die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen (02:16 & 03:12).
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie, unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite, schriftlich einen Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen stellen. Der Brief muss von Ihnen frankiert werden. Weiterhin kann die Beantragung ab dem 12. August 2024 mit unserem Online-Formular formlos schriftlich, persönlich, per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de oder Telefax (0331 289-3880) erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Bitte geben Sie Ihren Namen, die Wohnanschrift, das Geburtsdatum, sowie nach Möglichkeit die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer an. Sollen die Unterlagen nicht an Ihre Meldeadresse geschickt werden, müssen Sie uns auch die abweichende Versandanschrift mitteilen.
Jeder Wahlberechtigte muss für sich persönlich einen Antrag stellen. Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen – unter Beachtung der Postzustellzeiten für den Hin- und Rückversand – rechtzeitig. Es ist von durchschnittlich drei Werktagen bei der Postzustellung auszugehen. Daher ist eine elektronische Antragstellung über das Onlineformular nur bis einschließlich 16. September 2024 möglich. Anträge per Mail können bis 17. September 12 Uhr bearbeitet werden.
Ab dem 18. September 2024 werden vom Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam keine Briefwahlunterlagen mehr postalisch versendet. Sollten Sie sich kurzfristig für eine Briefwahl entscheiden, empfehlen wir die Abholung der Briefwahlunterlagen oder die Stimmabgabe vor Ort im Briefwahlbüro zu den unten genannten Öffnungszeiten.
Ab dem 2. September 2024 ist das Briefwahlbüro im Raum 405 des Hauses 1 (Eingang Hegelallee 6-10) geöffnet. Hier ist eine persönliche Antragstellung sowie die Stimmabgabe vor Ort für Sie möglich. Bringen Sie bitte dazu den Personalausweis oder den Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung mit. Möchten Sie für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragen und ausgehändigt bekommen, dann benötigen wir eine entsprechende schriftliche Vollmacht.
Für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefes beim Wahlleiter müssen Sie Sorge tragen. Bitte beachten Sie also unter Berücksichtigung der normalen Postlaufzeiten von durchschnittlich drei Werktagen, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen so versenden, dass sie am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sind. Verschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden. Nutzen Sie gegebenenfalls die Briefkästen der Stadtverwaltung (Friedrich-Ebert-Str. 79-81, Hegelallee 6, Edisonallee 7), diese werden am Wahltag um 18 Uhr letztmalig geleert.
Wer trotz erfolgter Briefwahlbeantragung im Urnenwahllokal seines Wahlkreises wählen möchte, muss die zugestellten und nicht verschlossenen Briefwahlunterlagen im Wahllokal vorlegen. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten haben, können am Wahltag nicht im Urnenwahllokal wählen.
Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb von fünf Werktagen nach Beantragung nicht zugehen, dann melden Sie sich bitte unverzüglich im Briefwahlbüro.
Weitere Fragen zur Briefwahl beantworten wir unter der Telefonnummer 0331 289-3870.
Kontaktdaten | Öffnungszeiten |
Eingang Hegelallee 6-10 | geöffnet ab 2.9.2024 |
Haus 1 | |
4. Etage, Raum 405 | Mo. 10 - 18 Uhr |
Di. - Do. 8 - 18 Uhr | |
Tel.: 115 | Fr. 8 - 14 Uhr |
0331 289-3870 | am 20.9.2024 von 8 - 18 Uhr |
E-Mail: briefwahl@rathaus.potsdam.de |
Das Briefwahlbüro befindet sich in der 4. Etage des Hauses 1 (Eingang Hegelallee 6-10) im Raum 405 und ist barrierefrei zu erreichen. Bitte folgen Sie der Ausschilderung.
Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können am Wahltag von 8 bis 15 Uhr, unter Vorlage einer Vollmacht, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Das erfolgt im Raum 527 des Hauses 1.
Downloads
- Briefkästen Stadtverwaltung LTW
- Schulungsunterlagen für Wahlhelfende in der Briefwahl
Adresse
Landeshauptstadt Potsdam, Briefwahlbüro, Haus 1, Raum 405
Hegelallee 7
14467 Potsdam
Deutschland