Vorgaben zur Erreichung der Klimaschutzziele
Die vom BMU vorgegebenen Ziele absolute 95% Treibhausgaseinsparung und 50% Endenergieeinsparung 1990-2050 sind als Ziele mit den vorangegangenen Masterplanbeschlüssen anerkannt. Seitens der Gutachter wurden lokalspezifische technisch und wirtschaftlich machbare Einsparpotentiale geschätzt: ihrer Einschätzung nach kann Potsdam im Zeitraum 1990-2050 Einsparungen von ca. 90% seiner Treibhausgasemissionen und etwa 35% der Endenergie erreichen. Beide Ziele sind absolut, also unabhängig von der Einwohnerentwicklung der LHP. Bei einer bislang stark wachsenden Stadt wie Potsdam sind diese Ziele noch einmal deutlich ambitionierter als für andere Städte, deren Wachstum stagniert oder gar rückläufig ist. Die Ziele des Masterplangutachtens, einschließlich der Zwischenziele im Verlauf bis 2050, sollten daher als Richtwerte gelten, deren Erreichung an vielen Stellen von der Stadt selbst nicht beeinflusst werden kann. Dennoch sollten sie im Monitoring beobachtet werden und die obere Grenze des Zielkorridors bilden.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, die bisher geltenden Ziele, die sich aus der Mitgliedschaft im Klimabündnis ergeben – Reduktion der Pro-Kopf-Emissionen alle 5 Jahre um 10% und Langfristziel 2,5t CO2/Einwohner und Jahr als untere Zielkorridorgrenze beizubehalten. Das 5-Jahresziel wurde in den vergangenen 10 Jahren stets erreicht oder fast erreicht, so dass eine Fortführung der Entwicklung das Mindestmaß der Klimaschutzpolitik sein sollte. Das Langfristziel 2,5t/Einwohner entspricht – einwohnerbereinigt – ca. einer 80%igen Reduktion im Vergleich zu 1990 und somit den unteren Bundeszielen. Primäre Zielindikatoren sollten die bestehenden sein: CO2-Äquivalente und Endenergie absolut und je Einwohner.
Das Masterplangutachten hat sektorale Ziele benannt. Diese sollten als obere Richtwerte ebenfalls berücksichtigt werden.