Untersagung der Nutzung des Grundwassers im sogenannten „Kleinen Industriegebiet“ in Babelsberg

Von der Landeshauptstadt Potsdam ist eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Nutzung des Grundwassers im Kleinen Industriegebiet in Babelsberg erlassen worden. Die Nutzungsuntersagung ist aufgrund einer vorliegenden Grundwasserkontamination mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) erforderlich geworden. Durch die Landeshauptstadt Potsdam erfolgte seit November 2002 die Untersagung als Warnung mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt.

Die Grundwasserverunreinigung ist durch verschiedene gewerbliche Nutzungen in der Vergangenheit in der Fritz-Zubeil-Straße, der Großbeerenstraße und der Gartenstraße verursacht worden. Mit Sanierungsmaßnahmen konnte bereits eine deutliche Verringerung der Schadstoffbelastungen erreicht werden. Aufgrund der Größe des Schades wird eine Nutzung des Grundwassers in absehbarer Zeit aber dennoch nicht möglich sein. Da für die leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe eine krebserzeugende und giftige Wirkung bekannt ist und eine Verwendung des Grundwassers zum Beispiel als Trinkwasser oder zum Bewässern von Nutzpflanzen zu einer Gefährdung der Gesundheit führen kann, ist das Verbot der Nutzung des Grundwassers unumgänglich. Die Entwicklung der Grundwasserkontamination wird fortlaufend überwacht und fachlich unter Beteiligung des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft bewertet. Anhand der Ergebnisse wird dann geprüft, ob das Verbot weiterhin erforderlich ist.

Die Lage des Gebietes kann der beigefügten Abbildung (blau markierter Bereich) entnommen werden. Sie befindet sich zwischen Großbeerenstraße, Weidendamm, Fritz-Zubeil-Straße, Nuthe, Horstweg, Heinrich von Kleist-Straße und An den Windmühlen. Genaue Angaben zu den betroffenen Grundstücken sind in der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung enthalten, die im Amtsblatt der Stadt Potsdam für den Monat Mai erfolgt.

Zusätzlich liegen die Allgemeinverfügung und deren Begründung mit der dazugehörigen Karte für den Zeitraum eines Monats nach der Bekanntgabe beim Bereich Umwelt und Natur der Landeshauptstadt Potsdam - Untere Bodenschutzbehörde – Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Haus 20, Zimmer 106, Montag bis Donnerstag zwischen 08:30 und 16:00 Uhr sowie am Freitag zwischen 08:30 - 13:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

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