Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH

© Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH
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Die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB) wurde 2002 durch Ausgliederung des gleichnamigen Eigenbetriebes aus der Landeshauptstadt Potsdam als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Potsdam gegründet. Die Gesellschaft betreibt das Klinikum Ernst von Bergmann als zukunftsorientiertes Krankenhaus der Schwerpunktversorgung, welches seinen Patienten in den Kliniken und Fachbereichen ein ganzheitliches Leistungsspektrum von der Prävention über die ambulante und stationäre Versorgung bis hin zur Nachsorge mit innovativer Spitzenmedizin auf der Grundlage interdisziplinärer Zusammenarbeit bietet. Die KEvB ist die Muttergesellschaft verschiedener ausgegliederter oder aus Kooperationen entstandener Unternehmen, die zur Aufrechterhaltung sowie Stärkung des Leistungsangebotes beitragen.

Zum Unternehmensverbund des KEvB gehören:

Die Aufgabe der KEvB ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe und Leistungen der Rehabilitation, soweit diese Gegenstand zulässiger kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben sind, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Forschung, Lehre und Studium sowie der Förderung der Berufsausbildung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Seite stehen. Das Unternehmen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, es ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.