Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
02.11.2005 die Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen (ND) in der Stadt Potsam vom 21. November 2005 beschlossen. Sie regelt u.a.:
- Schutzgegenstand
- Schutzzweck
- Erhaltungs- und Duldungspflicht
- Ordnungswidrigkeiten
Die Verordnung trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 14/2005 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 01. Dezember 2005 veröffentlicht.
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