Satzung über die Festsetzung der angemessenen Aufwandsentschädigung für eine Tätigkeit als Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Potsdam in wirtschaftlichen Unternehmen

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 
13.01.2013 die Satzung über die Festsetzung der angemessenen Aufwandsentschädigung für eine Tätigkeit als Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Potsdam in wirtschaftlichen Unternehmen  beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • Abführung von Vergütungen und Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigungen

Die o.g. Satzung der Landeshauptstadt Potsdam  trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt Nr. 5 vom 02. Mai 2013 für die Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht. Sie können die Satzung als PDF downloaden. Zur Ansicht benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.

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