Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
13.01.2013 die Satzung über die Festsetzung der angemessenen Aufwandsentschädigung für eine Tätigkeit als Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Potsdam in wirtschaftlichen Unternehmen beschlossen. Sie regelt u.a.:
- Abführung von Vergütungen und Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigungen
Die o.g. Satzung der Landeshauptstadt Potsdam trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt Nr. 5 vom 02. Mai 2013 für die Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht. Sie können die Satzung als PDF downloaden. Zur Ansicht benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.
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- Satzung Aufwandsentschädigung