Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 25.01.2006 die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für nachfolgend genannte Teilbereiche beschlossen:
Teilbereich „Nördliche Vorstädte - Bornstedt“
Teilbereich „Brandenburger Vorstadt - Potsdam West“
Teilbereich „Bornim - Grube - Eiche“
Teilbereich „Teltower Vorstadt - Waldstadt“
Teilbereich „Am Stern - Drewitz“
Die Werbesatzung regelt u. a.:
- die Errichtung und Änderung von Werbeanlagen, die gemäß § 55 Absatz 8 Nr. 1 oder 8 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) keiner Baugenehmigung bedürfen. Dies sind Werbeanlagen an der Stätte der Leistung mit nicht mehr als 2,50 m ² Ansichtsfläche sowie vorübergehend angebrachte oder aufgestellte Werbeanlagen auf Baustellen.
- Für die Errichtung/Anbringung von genehmigungsfreien Werbeanlagen (§ 61 Abs. 2 BbgBO) ist gemäß § 3 der Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 27. 02. 2006 jedoch eine sonderbehördliche Erlaubnis erforderlich, soweit sie eine Größe von 1,0 qm überschreiten.
- Die Sonderbehördliche Erlaubnis erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam.
Nachfolgendes Merkblatt informiert Sie, welche Bauvorlagen für den Antrag auf sonderbehördliche Erlaubnis erforderlich sind:
Informieren Sie sich ggf. auch unter nachfolgender Dienstleistung:
Werbeanlagen - Antrag auf Errichtung
Inkrafttreten der Werbesatzung:
Die Werbesatzung trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 9 vom 4. Juli 2006 veröffentlicht.
Mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Satzung treten die Regelungen der Werbesatzung der Stadt Potsdam vom 17.06. 1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. 08. 1996 außer Kraft.