Bebauungsplan SAN - P 05 "Brandenburger Straße"

Verfahrensstand:

01.03.2006 Satzungsbeschluss gem. §10 (1) BauGB 
30.03.2006 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB

22.08.2012 Änderung des Geltungsbereichs durch den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans SAN - P 15 "Teilbereich Block 18" gem. §10 (1) BauGB 
18.10.2012 Rechtskraft durch Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB

Amtliche Bekanntmachung der Satzung im Amtsbatt 4/2006

Amtliche Bekanntmachung der Satzung mit dem geändertem Geltungsbereich im Amtsblatt 14/2012

 

Kontakt:

Arbeitsgruppe Planungsrecht
Kontaktdaten

 

 

Hinweise zum Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans besteht aus mehreren einzelnen Geltungsbereichen. Für die Bereiche zwischen den Geltungsbereichen gelten andere Bebauungspläne, bzw. sind Bebauungspläne in Aufstellung befindlich.

Die nördliche Straßenseite der Brandenburger Straße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Jägerstraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN - P 09 "Block 16".

Die nördliche Straßenseite der Brandenburger Straße zwischen Jägerstraße und Dortustraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN - P 02 "Block 15 Potsdam".

Die südliche Straßenseite der Brandenburger Straße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Jägerstraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN - P 08 "Block 22".

Die südliche Straßenseite der Brandenburger Straße zwischen Jägerstraße und Dortustraße befindet sich im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans SAN - P 11 "Block 21 Nordbereich".

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat sich mit Datum vom 18.10.2012 gegenüber dem hier dargestellten Geltungsbereich geändert. Die Grundstücke Brandeburger Straße 5 bis 7 und Hermann-Elfleiin-Straße 16 befinden sich nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN - P 05 "Brandenburger Straße" sondern im Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN - P 15 "Teilbereich Block 18".

 

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