Wohnraumförderung

Drewitz
© Landeshauptstadt Potsdam/Barbara Plate
Drewitz (© Landeshauptstadt Potsdam/Barbara Plate)

Das Land Brandenburg hat eine Neustrukturierung der Wohnraumförderung vorgenommen. Die Förderung für Neubau- und Bestandsmaßnahmen mit den Fördermitteln des Landes Brandenburg findet als Darlehens- und Zuschussförderung statt. Das Land wird hierfür jährlich die erforderlichen Fördermittel bereitstellen.

Die für die Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung stehenden Förderprogramme können unter https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/ abgerufen werden. 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderprogramme des Landes Brandenburg ist die Lage in einer der folgenden Gebietskulissen:

  1. Innerstädtisches Vorranggebiet Wohnen
  2. Innerstädtisches Sanierungsgebiet
  3. Innerstädtisches Entwicklungsgebiet
  4. Konsolidiertes Gebiet 

Die Stadt bescheinigt diese Voraussetzung auf einer städtebaulichen Stellungnahme. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Bereich Gesamtstädtische Planung. Sie können sich vorab anhand einer Karte informieren, auf der sämtliche Fördergebiete gekennzeichnet sind. Diese Karte finden Sie im Downloadbereich. 

Auf Seiten der Landeshauptstadt Potsdam informiert und berät Sie zum Mietwohnungsbau (Neubau und Modernisierung und Instandsetzung):

Kontakt
Frau Frank, Bereich Gesamtstädtische Planung
gesamstaedtische-planung@rathaus.potsdam.de

bei Fragen zu Mietpreis- und Belegungsbindungen

Bereich soziale Wohnraumversorgung, AG Wohnungsaufsicht
Wohnungswesen@rathaus.potsdam.de

 

 

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