Wohnraumförderung 2014

Drewitz
© Landeshauptstadt Potsdam/Barbara Plate
Drewitz (© Landeshauptstadt Potsdam/Barbara Plate)

Das Land Brandenburg hat im Jahr 2014 eine Neustrukturierung der Wohnraumförderung vorgenommen. Die Förderung für Neubau- und Bestandsmaßnahmen mit den Fördermitteln des Landes Brandenburg findet nur noch als Darlehensförderung statt. Das Land wird hierfür jährlich die erforderlichen Fördermittel bereitstellen.

Für die Landeshauptstadt Potsdam stehen folgende Förderprogramme des Landes Brandenburg zur Verfügung :

  1. Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
  2. Barrierefreier Zugang – Aufzugsprogramm
  3. Mietwohnungsbau Modernisierung
  4. Mietwohnungsbau – Neubau
  5. Wohneigentum in Innenstädten - Anschubfinanzierung für Investoren
  6. Wohneigentum in Innenstädten - Bildung durch Erwerb, Neubau und Ausbau
  7. Wohneigentum in Innenstädten - Modernisierung/Instandsetzung mit energetischer Sanierung

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderprogramme des Landes Brandenburg ist die Lage in einer der folgenden Gebietskulissen:

  1. Innerstädtisches Vorranggebiet Wohnen
  2. Innerstädtisches Sanierungsgebiet
  3. Innerstädtisches Entwicklungsgebiet
  4. Konsolidiertes Gebiet (hier keine Förderung von Eigentumsmaßnahmen)

Vor dem Hintergrund der Planungssicherheit und einer vorausschauenden langfristigen Maßnahmenkoordination, wurde zwischen dem Land Brandenburg und der Landeshauptstadt eine entsprechende Vereinbarung zur Mietwohnraumförderung geschlossen. Sie finden diese bei den Downloads. Diese Vereinbarung stellt als Rahmenvorgabe die gemeinsamen Ziele der Mietwohnraumförderung, Zielgruppen sowie Förderkulissen dar. Für die auszuwählenden Bauvorhaben gelten die Konditionen der jeweils gültigen Förderrichtlinien.
Die Förderung soll mindestens zur Hälfte für Bestandsmaßnahmen erfolgen. Schwerpunkte im Bestand sollen die sozialverträgliche Sanierung bisher unsanierter Altbaubestände sowie die sozialverträgliche Wohnungssanierung im Stadtteil Drewitz sein. Die restliche Förderung ist für den Wohnungsneubau vorgesehen.

Die Stadt bescheinigt diese Voraussetzung auf einer städtebaulichen Stellungnahme. Hierzu wenden Sie sich bitte an Herrn Klün. Sie können sich vorab anhand einer Karte informieren, auf der sämtliche Fördergebiete gekennzeichnet sind. Diese Karte finden Sie als Anlage zur Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem Land Brandenburg bei den Downloads.

Es gilt folgendes Verfahren:

  • Die Anträge müssen zu einem bestimmten Stichtag bei der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht werden,
  • Die Bewertung und Priorisierung der Anträge erfolgt durch eine Antragskonferenz,
  • Die Investoren werden eingeladen, um eventuelle Änderungswünsche abzustimmen,
  • Die Prioritätenliste wird der ILB übermittelt.

Bitte beachten Sie, dass abweichend von der Richtlinie bis auf weiteres für die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum die Stichtagsregelung aufgehoben wurde und die Stadt ihr Einverständnis mit dem Fördervorhaben durch eine städtebauliche Stellungnahme dokumentiert.

Auf Seiten der Landeshauptstadt Potsdam informiert und berät Sie zum Mietwohnungsbau (Neubau und Modernisierung und Instandsetzung):

Kontakt
Frau Frank, Bereich Gesamtstädtische Planung
franka.frank@rathaus.potsdam.de

bei Fragen zu Mietpreis- und Belegungsbindungen

Frau Gottschalk, Bereich soziale Wohnraumversorgung, AG Wohnungsaufsicht
Wohnungswesen@rathaus.potsdam.de

 

Weitere Förderprogramme für den Wohnungsbau finden Sie auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau.