Eine Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall!
Ob aus Angst, Scham oder Verzweiflung – als Opfer einer Vergewaltigung sind Sie vielleicht nicht imstande, sich direkt nach der Tat an die Polizei zu wenden. Doch unabhängig davon, ob Sie eine Anzeige erstatten wollen oder nicht, benötigen Sie sofortige ärztliche Hilfe – auch wenn Sie an sich zunächst keine sichtbaren Verletzungen bemerken. Sexualisierte Gewalt kann nachfolgend körperliche wie auch seelische Schäden verursachen.
Im Land Brandenburg haben Betroffene von sexualisierter Gewalt in 6 Kliniken die Möglichkeit, vertraulich Spuren sichern zu lassen. Auf Wunsch vermitteln diese auch den Kontakt zu Opferunterstützungseinrichtungen und Nachsorgeangeboten. Der Zugang zur medizinischen Versorgung und Beweissicherung erfolgt polizeiunabhängig. So haben sie mehr Zeit, sich den Schritt zur Polizei und einer Anzeige in Ruhe zu überlegen. Auch zu einem späteren Zeitpunkt erstattete Anzeigen sind aufgrund des gesicherten Spurenmaterials erfolgsversprechend.
Eckpunkte für Betroffene:
- Betroffene können sich rund um die Uhr an eine der Partnerkliniken wenden und eine Vertrauensperson zur Begleitung mitbringen.
- Sofern realisierbar wenden Sie sich schnellstmöglich und ungewaschen an das Klinikum. Eine Spurensicherung sollte nach der Tat in einem Zeitfenster von maximal 72 Stunden erfolgen.
- Bringen Sie getragene Kleidung oder andere Beweismittel, wie z.B. Bettwäsche, mit.
- Melden Sie sich im Klinikum zuerst in der Notaufnahme. Sie werden dann schnell und diskret zu einer Fachärztin / einem Facharzt geleitet.
- Auf Station erhalten Sie eine Beratung und Informationen über das weitere Vorgehen.
- Sie werden medizinisch versorgt und können optional die Tatspuren sichern lassen.
- Das gewonnene Spurenmaterial wird anonymisiert und an einem sicheren Ort für 10 Jahre aufbewahrt. Erst wenn Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wird es herausgegeben. Vorher erfährt die Polizei nichts davon.
- Wahlweise kann der Kontakt zu Fachberatungsstellen für Betroffene von Sexual- und Gewaltstraftaten vermittelt werden.
Hilfe bieten folgende Krankenhäuser:
Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam
Charlottenstraße 72
14467 Potsdam
Telefon: 0331 241 55051
www.evb-gesundheit.de/klinikumevb/soforthilfe-nach-vergewaltigung
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Thiemstraße 111
03048 Cottbus
Telefon: 0355 46-2468
Klinikum Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 7
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 548-2710 (innerhalb Dienstzeiten)
Telefon: 0335 548-1301 (außerhalb Dienstzeiten)
Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg (Neuruppin)
Fehrbelliner Straße 38
16816 Neuruppin
Telefon Notaufnahme: 03391 394515
Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel
Hochstraße 29
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 41-2900
https://www.klinikum-brandenburg.de/kontakt/vergewaltigung
Alexianer St. Josefs Krankenhaus Potsdam
Zimmerstraße 6
14471 Potsdam
Telefon: 0331 9682-1112
https://www.alexianer-potsdam.de/gyn-potsdam/soforthilfe-nach-vergewaltigung
Schutz und Beratung:
Beratungsangebote der Opferhilfe Land Brandenburg e.V. beinhalten psychologische und soziale Hilfe, Zeugenbetreuung sowie Beratung bei andauernder Gefährdung. Die Beratung ist streng vertraulich (wenn gewünscht auch anonym), kostenlos und in allen Sprachen (mittels Übersetzer:innen) möglich.
Frauenberatung Potsdam Tel.: 0331 974695
Opferberatung Potsdam Tel.: 0331 2802725
Opferberatung Brandenburg Tel.: 03381 224855
Opferberatung Cottbus Tel.: 0355 7296052
Opferberatung Senftenberg Tel.: 03573 140334
Opferberatung Frankfurt Tel.: 0335 6659267
Opferberatung Neuruppin Tel.: 03391 512300
Das Autonome Frauenzentrum Potsdam e.V. engagiert sich gegen Gewalt an Frauen und bietet Schutzräume für verfolgte und bedrohte Frauen sowie deren Kinder.
Das Hilfetelefon bietet unter Tel. 08000 166 016 und via Online-Beratung bundesweit kostenlos und 24/7 Beratung und Hilfe für Frauen.
Das Modellprojekt „Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung nach Vergewaltigung“ wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) gefördert, vom Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin koordiniert und ist in Kooperation mit der Opferhilfe Land Brandenburg e.V.
Alle Informationen zur Medizinischen Soforthilfe und vertraulichen Spurensicherung finden Sie ebenfalls auf der Seite des MSGIV.
Links
Downloads
- Flyer "Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung nach Vergewaltigung"