Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Das Jugendamt Potsdam berät und unterstützt Erziehungs- und Sorgeberechtige sowie Kinder und Jugendliche auch im Themenfeld sexualisierte Gewalt.

Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen kann im familiären und sozialen Bereich, in Einrichtungen und Institutionen sowie durch „fremde“ Personen erfolgen. Hier finden Sie Beratungseinrichtungen, an die sich Erziehungs- und Sorgeberechtige sowie Kinder und Jugendliche wenden können.
Das Jugendamt Potsdam berät und unterstützt Erziehungs- und Sorgeberechtige sowie Kinder und Jugendliche auch im Themenfeld sexualisierte Gewalt.
Die Fachkräfte der Beratungsstelle Lösungsweg bieten Beratung und Unterstützung in (Verdachts-)Fällen von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen für:
Die Fachkräfte der Beratungsstelle STIBB bieten Beratung und Unterstützung in (Verdachts) Fällen von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen im Rahmen von:
Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch ist das zentrale Bundesportal zu Hilfsangeboten für Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlitten haben und deren Angehörige. Das Angebot richtet sich vorrangig an Erwachsene. Doch auch Kinder und Jugendliche finden hier. Informationen, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Daneben bietet das Portal Informationen für Fachkräfte.
Das Hilfe-Telefon ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Entlastung, Beratung und Unterstüt-zung suchen, die sich um ein Kind sorgen, die einen Verdacht oder ein "komisches Gefühl" haben, die unsicher sind und Fragen zum Thema stellen möchten.
„Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung, die durch Erwachsene oder Jugendliche an, mit oder vor einem Kind vorgenommen wird. Wir sagen dazu auch sexuelle oder sexualisierte Gewalt“ (UBSKM: Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch. Abruf 05.08.2024).
„Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter/die Täterin nutzt seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um seine/ihre eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen“ (Bange, Dirk/Deegener, Günther: Sexueller Missbrauch an Kindern. 1996).
Formen von sexuellen Handlungen und sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen sind die versuchte oder vollendete Vergewaltigung sowie der Geschlechtsverkehr, die sexuelle Befriedigung des Täters, das Berühren zur eigenen sexuellen Befriedigung, sexualisierte Küsse und Zungenküsse, das Zeigen von Geschlechtsteilen (mit Aufforderung), Exhibitionismus, sexualisierte Sprache, die Herstellung von kinderpornografischem Material (Fotos, Film etc.) sowie die Vorführung von jeglichen Formen von Pornografie (BVKJ: Früherkennung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.2020; Der Paritätische Berlin: Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt in Institutionen schützen. 2012).
Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen kann im familiären und sozialen Bereich, in Einrichtungen und Institutionen sowie durch „fremde“ Personen erfolgen. Ebenso kann es innerhalb von Peergroups oder von Jugendlichen/Kindern gegenüber Kindern zu sexuellen Übergriffen oder sexualisierter Gewalt kommen. Insbesondere Formen von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen über die digitalen Medien haben in den letzten Jahren überproportional zugenommen bzw. sich teilweise dorthin verlagert.