Schulraumvermietung

Die Landeshauptstadt Potsdam vermietet Schulräume (Unterrichtsräume, Aulen) Potsdamer Schulen zur außerschulischen Nutzung an Dritte, wenn dadurch die Belange der Schule oder andere öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Schulräume außerhalb der Unterrichtszeiten für Kurse, Vorträge, Mitgliederversammlungen etc. anzumieten. Private Feiern sind dabei ausgenommen.

Die Räumlichkeiten können einmalig oder dauerhaft (jeweils bis zum Ende eines Schuljahres) genutzt werden.

Wenn Schulräume genutzt werden wollen, richten Sie bitte mindestens vier Wochen vor der geplanten Nutzung einen formlosen, schriftlichen Antrag an den Fachbereich Bildung, Jugend und Sport, welcher die betreffende Schulleitung in die Entscheidung einbezieht.

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse
  • Art der Veranstaltung
  • Name der zu nutzenden Schule
  • Anzahl der Räumlichkeiten
  • Nutzungszeitraum (Tag, Uhrzeit)
  • Dauer, inkl. Vor- und Nachbereitung
  • Anzahl der Teilnehmer

Einzelheiten zu den Kosten entnehmen Sie der gültigen Schulraumnutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Potsdam.

Sie erhalten nach Zustimmung einen Nutzungsvertrag in zweifacher Ausfertigung, von dem Sie bitte ein Exemplar unterschrieben zurücksenden.

Die Schulräume können werktags im Regelfall bis 22.00 Uhr überlassen werden. An Sonn- und Feiertagen ist eine Nutzung nur im Ausnahmefall möglich. Während der Schulferien ist die Nutzung nur möglich, wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen.

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