Potsdams Unterkünfte für Geflüchtete im Überblick

Wohnheim Alte Zauche
© Landeshauptstadt Potsdam
Wohnheim Alte Zauche (© Landeshauptstadt Potsdam)

Potsdam hat derzeit mehrere Gemeinschaftsunterkünfte. Ziel ist es, mehrere kleine Unterkünfte in verschiedenen Stadtgebieten zu realisieren, um eine schnelle Integration zu ermöglichen.

Welches Konzept verfolgt die Stadt bei der Unterbringung?

Die Landeshauptstadt Potsdam orientiert sich, insbesondere bei der Regelverweildauer in Gemeinschaftsunterkünften, an den Empfehlungen des Landes Brandenburg. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften soll künftig nur noch von kurzfristiger Dauer sein. Die Zeit in den Gemeinschaftsunterkünften soll genutzt werden, um die Asylbewerber auf ein eigenständiges und unabhängiges Leben in einer Wohnung vorzubereiten. Auf Grund der sozialpädagogischen Betreuung der Asylsuchenden sollen diese durch Anregungen und Hilfestellungen gezielt auf die mit einer Wohnung verbundenen Anforderungen vorbereitet werden. Der Leitfaden zur Wohnungsunterbringung dient vorrangig der Prävention, um Vereinsamung, Überforderungen des Asylsuchenden und mangelnde Integration entgegenzuwirken.

Individuell auf die Asylsuchenden abgestimmte Zielvereinbarungen sollen Leistungsanreize schaffen und motivieren. Eine zentrale Rolle, auf dem Weg zur Integration und einer damit einhergehenden selbständigen Lebensführung, wird das Erlernen der deutschen Sprache darstellen. Aus diesem Grund bietet die Landeshauptstadt Potsdam den Asylsuchenden Sprachkurse an, da Sprache immer der erste Schritt auf dem Weg der Integration ist.

Warum ist die Vermittlung in Wohnungen schwierig?

Problematisch gestaltet sich die Unterbringung in Wohnungen auf Grund des angespannten Wohnungsmarktes, vor allem im niedrigen Mietpreissektor. Bei der Vermittlung von freien Wohnungen ist eine ganze Reihe von bedürftigen Personenkreisen zu beachten. So sind es wohnungslose Menschen ebenso wie Menschen mit geringem Einkommen, welche keine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt finden. Auch Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII werden gleichberechtigt bedacht wie Asylbewerber und Flüchtlinge mit einem geduldeten Aufenthaltsstatus.

Da diese Wohnungen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen, nimmt auch die Anzahl der in diesem Mietpreissegment zur Verfügung stehenden Wohnungen ab.

Manchmal sprechen aber auch persönliche Gründe gegen die Unterbringung in einer eigenen Wohnung. Daher muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Flüchtling in der Lage ist, allein zu wohnen. Nach einer Zeit in den Gemeinschaftsunterkünften werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Wohnungen vermittelt. Die Plätze werden dann wieder an Menschen vergeben, die bis dahin in der zentralen Aufnahmestelle des Landes in Eisenhüttenstadt gewohnt haben.