Nutzungs- und Gebührensatzung für die Wohnheime der Förderschulen für Hörgeschädigte und Sprachauffällige der Landeshauptstadt Potsdam

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 
28.1.1998 die Nutzungs- und Gebührensatzung für die Wohnheime der Förderschulen für Hörgeschädigte und Sprachauffällige der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • Aufnahme und Abmeldung
  • Gebühren und Gebührenermäßigung

Die Nutzungs- und Gebührensatzung für die Wohnheime der Förderschulen für Hörgeschädigte und Sprachauffällige der Landeshauptstadt Potsdam trat am 1. Februar 1998 in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 3/1998 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 20. März 1998 veröffentlicht. Die 1. Änderung der Satzung vom 12.06.2001 erschien im Amtsblatt 7/2001 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 28. Juni 2001.

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