Musikschulbetrieb während Corona

Die Informationsseite zum Weiterbetrieb
Das Bild zeigt schwebende Viren vor dem Röntgenbild einer Lunge.
© adobestock.com/peterschreiber.media
Virus (Foto: adobestock.com/peterschreiber.media)

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

nach dem In-Kraft-Treten der „Verordnung über befristete Basismaßnahmen zum Infektionsschutz aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ vom 31. März 2022 sowie der Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung vom 28. April 2022, möchten wir Sie informieren, wie wir ab Dienstag den 3. Mai 2022 den Musikschulbetrieb weiterführen. 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team der Städtischen Musikschule Potsdam

Hinweis: Die Verwaltung der Städtischen Musikschule ist zu folgenden Sprechzeiten für den Publikumsverkehr geöffnet:
Dienstag von 09 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr
Donnerstag von 09 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
sowie nach persönlicher Vereinbarung (außer in den Ferien und an Feiertagen)

Leitgedanken ALS EMPFEHLUNG:

"Bitte handeln Sie verantwortungsvoll!"

  • Keine Anwesenheit mit Erkältungssymptomen.
  • Medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr tragen.
  • Einhaltung der Hygieneempfehlungen: Händewaschen vor Unterrrichtsbeginn, Husten- und Niesetikette,
  • Einhaltung eines Abstands (mindestens 1,50 m),
  • regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft.

Im Einzelnen:

1.    Unterricht

a.    Nach jeder Unterrichtseinheit soll spätestens nach 60 Minuten eine Pause von mindestens fünf Minuten eingehalten werden, die zum Stoßlüften genutzt wird.
b.    Bei Ensembleproben und Ergänzungsfächern mit mehr als 15 Personen soll spätestens nach 60 Minuten eine 10-minütige Lüftung durchgeführt werden.

2.    EMP (Elementare Musikpädagogik)

In den Eltern-Kind-Kursen gilt für alle Eltern während der gesamten Kursdauer die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Schutzmaske. 

3.    Ensemble- und Ergänzungsfächer sowie Projekte (Querklang, Gemischter Chor, Salonorchester, Instrumentenkarussell, PRAB, Streicher-Starter, Gitarren-Starter, JamMBoxX Follow Up) und Schulkooperationen, die in den Räumen der Städtischen Musikschule stattfinden

Hier gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Schutzmaske, sobald ein Mindestabstand von 1,50 m unterschritten wird. Ausnahmen hiervon gelten für Blasinstrumente und Gesang, dafür eine dringende Empfehlung zur Einhaltung eines Abstands (mindestens 1,50 m).

4.    Veranstaltungen 

Für alle Zuhörenden gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Schutzmaske.
Stand: 2. Mai 2022
 

Bitte handeln Sie verantwortungsvoll und bleiben Sie gesund!