Schnupfen, Husten, Hautausschlag, Erbrechen – wie sollten Sie und die Betreuungseinrichtung mit Ihrem Kind umgehen, wenn es krank und vielleicht ansteckend ist? Am wichtigsten ist natürlich das Wohl Ihres erkrankten Kindes. Aber auch die Gesundheit der anderen Kinder und des Personals in der Einrichtung soll geschützt werden.
Muss man immer in die Kinderarztpraxis gehen? Vielleicht steckt man sich dort noch mit anderen Krankheiten an? Es ist notwendig, unnötige Besuche bei der Kinderärztin oder beim Kinderarzt zu vermeiden. Wir vertrauen darauf, dass Sie sich dieser Verantwortung bewusst sind.
Wir – Kinderärzte und -ärztinnen, pädagogische Fachkräfte, Elternvertretende und das Gesundheitsamt Potsdam – haben gemeinsam besprochen, was man Ihnen als Eltern am besten raten kann. Gesetzliche Vorgaben und wissenschaftliche Grundsätze wurden dabei beachtet.
Ob und wann ein Kind zum Arzt muss, entscheiden nur Sie als Sorgeberechtigte – unabhängig davon, ob Ihr Kind in die Einrichtung geht oder zuhause bleibt.
Die Einrichtungen haben das Recht, ein Kind aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht zu betreuen. Ein Kind, das sich nicht wohl fühlt und akut an einer Krankheit leidet, sollte sich bestenfalls zuhause erholen können.
Hier finden Sie zu den häufigsten Krankheitszeichen eine Empfehlung, was zu tun ist. Für alle genannten Symptome gilt: Die Eltern entscheiden über die Notwendigkeit eines Arztbesuches. Eine Gesundschreibung vom Arzt ist nicht nötig.
- Schnupfen und Husten
Eine laufende Nase ist vor allem bei Kita-Kindern nahezu Dauerzustand in den kälteren Monaten. Die Farbe des Sekrets sagt nichts über die Ansteckungsgefahr oder die Schwere der Erkrankung aus.
Husten kann vor allem nach Ablauf einer Infektion noch längere Zeit andauern, wenn die Atemwege noch gereizt sind. Es besteht dann keine erhöhte Ansteckungsgefahr mehr.
Beide Symptome sind meist durch diverse Viren verursacht, von denen in der Regel nur wenig Gefahr ausgeht und deren Kontakt im Alltag nicht zu umgehen ist.Empfehlung:
Ein Kind mit Schnupfen oder Husten kann somit betreut werden, sofern es sich in der Lage befindet, am normalen Kita-Alltag teilzunehmen – bspw. kein Fieber oder keine Luftnot hat.
- Fieber (ab 38,5°C)
Fieber ist eine Reaktion des Körpers auf eine Entzündung. Kinder mit Fieber können nicht in Einrichtungen betreut werden, gleich welcher Ursache das Fieber ist.
Empfehlung:
Ist ein Kind 48 Stunden frei von Fieber
- Gerötetes Auge
In den allermeisten Fällen sind sog. Bindehautentzündungen bei Kindern ein weiteres Symptom einer einfachen Virusinfektion, wie bereits unter „Husten und Schnupfen“ beschrieben. In manchen Fällen siedeln sich eher harmlose Bakterien im „vorgeschädigten“ Auge an. Daher kann es bei kleinen Kindern durch Schmierinfektion zur Übertragung kommen. Bleibende Schäden oder Komplikationen sind in aller Regel nicht zu erwarten.
Die hochansteckende Bindehautentzündung, vor der sich immer wieder geängstigt wird, ist eine höchst seltene Erkrankung.Empfehlung:
Ein Kind mit gerötetem Auge ist im geschilderten Fall nicht ansteckender als ein Kind mit Husten oder Schnupfen und kann somit bei entsprechendem Wohlbefinden auch in der Einrichtung betreut werden. Bei gelbem und schleimigen Sekret besteht wie oben beschrieben die Möglichkeit der Übertragung auf andere, dennoch kann laut Leitlinie von 2019 auch hier die Einrichtung besucht werden, da von der Infektion keine größere Gefährdung ausgeht.
- Erbrechen und Durchfall
Erbrechen und Durchfall können aus unterschiedlichsten Gründen vorübergehend auftreten. Weichere Stühle bei Windelkindern sind ein häufiges Phänomen meist ohne krankhafte Ursache. Insbesondere bei Wohlbefinden ohne Erhöhung der Stuhlfrequenz ist eher nicht von infektiösem Geschehen auszugehen. Die sichere Unterscheidung ist nur mit größerem Aufwand möglich und meist nicht nötig. Hat ein Kind einmalig dünnen Stuhl oder erbricht sich einmalig bei sonstigem Wohlbefinden sind dies eher Zeichen für andere Ursachen des Symptoms. Bei einer viralen (sehr selten bakteriellen) Gastroenteritis kommt es in der Regel zu mehrmaligem Erbrechen und / oder dünnen Stühlen, oft mit Fieber und vermindertem Allgemeinzustand.
Empfehlung:
Ein Kind mit Zeichen einer Gastroenteritis sollte, um weitere Ansteckungen zu vermeiden, nach Abklingen aller Symptome für 48 Stunden frei von diesen sein, bevor es wieder eine Einrichtung besucht.
- Läuse
Für den Umgang mit Kopfläusen sollte sich an die Empfehlungen des RKI-Ratgebers gehalten werden. Einrichtungen halten dafür meist sogenannte „Läusezettel“ bereit, die den Eltern bei Bedarf entsprechend ausgehändigt werden.
Empfehlung:
Ein Kind, das von Kopfläusen befallen ist, kann nach der ersten Behandlung mit medizinisch geprüftem und zugelassenen Anti-Läuse-Mittel (aus der Apotheke) und entsprechendem Auskämmen und Waschen wieder die Einrichtung besuchen. Die Nachbehandlung muss wie auf dem Beilagezettel des Präparates angegeben durchgeführt werden.
- Erkrankungen mit Hauterscheinungen (insbes. Hand-Mund-Fuß-Krankheit, Ringelröteln)
Hautausschläge können verschiedenste – infektiöse und nicht-infektiöse – Ursachen haben. Die Beurteilung dessen liegt natürlich bei medizinischem Fachpersonal.
Empfehlung:
Allgemein kann aber gesagt werden, dass auch hier Kinder, die seit 48 Stunden symptomfrei sind (also keine neuen Hauterscheinungen mehr haben und bei Wohlbefinden sind), auch sicher in die Einrichtung gehen können.Hand-Mund-Fuß-Krankheit
Die sogenannte Hand-Mund-Fuß-Krankheit wird meist durch Coxsackie-Viren verursacht. Die Kinder zeigen meist neben allgemeinen Erkältungssymptomen einen Hautausschlag mit Bläschen oder Pickeln an Händen, Füßen und im Mundbereich. Die Hauterscheinung ist, sobald die Pickel oder Bläschen eröffnet sind, ansteckend und verbreitet sich daher recht schnell unter Kindern. Auch Speichel oder Nasensekret sowie Fäkalien übertragen das Virus (zum Teil auch noch Wochen nach Erkrankung in geringer Zahl). Allerdings ist die Gefährdung durch diese Erkrankung nicht höher einzuschätzen als bei jeder anderen leichten Viruserkrankung.
Empfehlung:
Dennoch sollten Kinder mit akuten Symptomen die Einrichtung möglichst nicht besuchen, um die Verbreitung einzudämmen. Die Genesung von leichten Symptomen sollte zuhause erfolgen.Ringelröteln
Ringelröteln sind eine Viruserkrankung durch Parvovirus B19. Die Erkrankung mit dem typischen girlandenförmigen Hautausschlag verläuft bei Kindern meist mild, kann jedoch eine Gefahr insbesondere für Schwangere darstellen. Tatsache ist jedoch, dass nahezu keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, sobald die Hauterscheinung auftritt.
Ringelröteln sind nicht zu verwechseln mit Röteln, gegen die Kinder in der Regel geimpft sind.Empfehlung:
Somit ist es nicht nötig, Kinder aufgrund der Diagnose Ringelröteln aus der Betreuung auszuschließen, sollten die Kinder zu diesem Zeitpunkt bei gutem Allgemeinbefinden sein.
Von diesen Empfehlungen unberührt bleiben selbstverständlich Krankheiten, die im Infektionsschutzgesetz namentlich benannt sind und einer gesetzlich festgelegten Verfahrensweise bedürfen. Hierzu zählen vor allem Erkrankungen, für die nach §34 IfSG ein ärztliches Attest für den Wiederbesuch der Einrichtung nötig ist (u.a. Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Krätze).
Wir hoffen, mit diesen Empfehlungen Fragen und Unsicherheiten im Umgang mit kranken Kindern in Einrichtungen beheben zu können.
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- Informationsmaterial: Kranke Kinder in Kita, Hort und Tagespflege