Kindertagespflege

Kinder malen an einer Leinwand.
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Die Kindertagespflege ist eine familienunterstützende und -nahe Form der Kindertagesbetreuung durch Kindertagespflegepersonen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren oder im Rahmen eines besonderen oder ergänzenden Betreuungsbedarfes und wird in der Landeshauptstadt Potsdam neben der Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten (nachfolgend Kita) als gleichrangiges Angebot vorgehalten. 

Durch das Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege im Land Brandenburg ist das Betreuungsangebot der Kindertagespflege der LHP seit dem 01.08.2023 ebenso offen für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung sowie für Hortkinder.

Im Rahmen von Kindertagespflege werden Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen betreut. Die Betreuungsform Kindertagespflege gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wird ebenso wie Kita und Hort, dem Rechtsanspruch des Kindes auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung gerecht. Die Kindertagespflege ermöglicht eine familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen für bis zu fünf bzw. bis zu acht Kindern (im Alter von drei bis sechs Jahren). 

Die Basis für diese Betreuungsform bilden eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern sowie ein enger Austausch und verbindliche Absprachen zur Organisation des Alltags und zu Erziehungsfragen.
Kindertagespflegepersonen in Potsdam sind selbständig und verfügen über eine Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII in Verbindung mit § 26 Kindertagesstättengesetz. Die Eignung der Kindertagespflegepersonen und ihrer Räumlichkeiten werden in einem Erlaubnisverfahren von der Fachaufsicht Kindertagespflege überprüft.

Wenn Eltern ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten, melden sie sich direkt über das Kita-Portal an bzw. wenden sich an einen freien Träger (s.u.) für Kindertagespflege. Die freien Träger wurden durch die Landeshauptstadt Potsdam mit der Beratung und der Vermittlung in die Kindertagespflege beauftragt.

Sie möchten Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen?

Der kleine Rahmen in der Kindertagespflege von bis zu fünf (bis drei Jahre) bzw. acht (drei bis sechs Jahre) Kindern schafft besonders gute Bedingungen, um auf die individuellen oder auch besonderen Bedürfnisse von Kindern der entsprechenden Altersgruppen in der Betreuung eingehen zu können. Wir möchten Sie ermutigen, den kleinen familiären Rahmen der Kindertagespflege als ersten Einstieg in die Fremdbetreuung nach der behüteten Elternzeit zu nutzen. Dort hat Ihr Kind die Gelegenheit in den ersten sensiblen Lebensjahren besonders positive Bindungserfahrungen zu machen. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch die konstante Bezugsperson und für die Altersgruppe bis drei Jahre durch die kleine Gruppe von Kindern aus. Durch die besondere Betreuungssituation kann Ihr Kind in der Kindertagespflege mit seinen individuellen Bedürfnissen besser gesehen werden. Die Kindertagespflegeperson kann sich die Zeit nehmen, die es braucht, und in der Betreuung Ihres Kindes mit besonderer Aufmerksamkeit agieren. Diese Sicherheit in der Betreuung wirkt sich positiv auf die Lern- und Entwicklungsprozesse Ihres Kindes aus.

Qualifizierung und Räumlichkeiten

Alle Kindertagespflegepersonen in Potsdam haben eine Qualifikation zur „Qualifizierten Kindertagespflegeperson" gemäß § 27 Kindertagesstättengesetz durchlaufen und bilden sich im Laufe ihrer Tätigkeit kontinuierlich weiter.
Teilweise verfügen die Kindertagespersonen über weitere Qualifikationen, sind ausgebildete Erzieher*innen oder verfügen über einen anderen pädagogischen Abschluss.

Die Räumlichkeiten und die Ausstattung stehen im Einklang mit dem § 30 Kindertagesstättengesetz und sollen altersgemäß, entwicklungsfördernd und anregungsreich sein sowie die Sicherheit und Gesundheit der Kinder gewährleisten. Dies wird von der Fachaufsicht Kindertagespflege regelmäßig überprüft.

Die Richtlinie Kindertagespflege sowie das Arbeitspapier „Qualität in Kindertagespflege“ regeln zudem zusätzliche Anforderungen an Kindertagespflegepersonen bzw. an die Qualitätsmindeststandards in der Kindertagespflege in Potsdam.

Vertretungsregelung

Tragfähige Vertretungsmodelle sind für die Kindertagespflege unerlässlich und ausschlaggebend für die Verlässlichkeit dieser Betreuungsform als gleichrangiges Angebot zur Kita. Um insbesondere in krankheitsbedingten Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson die Betreuung der Kinder sicherzustellen, werden in Potsdam unterschiedliche Vertretungsmodelle über die drei freien Träger (s.u.) angeboten. Die vertretende Person oder Einrichtung muss den betreuten Kindern in jedem Fall vertraut sein.

Elternbeiträge

Für die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson wird ein Elternbeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrages ist in der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Tagespflegestellen der Landeshauptstadt Potsdam (Tagespflege-Satzung) geregelt. 

Versicherungsschutz in der Kindertagespflege

Die Kinder stehen während der Betreuung durch geeignete Kindertagespflegepersonen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung über die Unfallkasse Brandenburg.

Wenn Sie Ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten, wenden Sie sich an einen der drei folgenden freien Träger für Kindertagespflege. Die Fachberatung des freien Trägers unterstützt Eltern und Kindertagespflegepersonen in der passgenauen Vermittlung und berät darüber hinaus bei Fragen zum Betreuungsverhältnis.

Welche freien Träger für Kindertagespflege gibt es?
FidL–Frauen in der Lebensmitte gGmbH

Geschäftsstelle
Alleestraße 1
14469 Potsdam
T: 0331 - 86 75 00 88
tagespflege@fidl.de
www.fidl.de
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Die Kinderwelt gGmbH

Kindertagespflege
Marlene-Dietrich-Allee 15
14482 Potsdam
T: 0331 - 70 476 - 0
kindertagespflege@die-kinderwelt.com
www.die-kinderwelt.com
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Treffpunkt Fahrland e. V.

Geschäftsstelle
Ketziner Strasse 52
14476 Potsdam
Mobil: 0151-25964670
kindertagespflege@treffpunkt-fahrland.de
www.treffpunkt-fahrland.de

Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?

Für die Aufnahme einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bedarf es einer Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII in Verbindung mit § 26 Kindertagesstättengesetz. Diese Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.

Der Antrag zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ist bei der Fachberatung Kindertagespflege im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in Potsdam zu stellen. Die Fachberatung für Kindertagespflege steht zur umfassenden Information und Beratung zu allen für die Kindertagespflege relevanten Themen zur Verfügung.

Die Aufwendungen als selbständige Kindertagespflegeperson werden in Potsdam fortlaufend erstattet. Entsprechend der Richtlinie Kindertagespflege werden Kindertagespflegepersonen in Potsdam nach Qualifikation und einer am Tarifsystem des Sozial- und Erziehungsdienstes orientierten Finanzierungsstruktur vergütet. Weiterhin werden angemessene Kosten des Sachaufwands erstattet. Eine Finanzierung bei Urlaubs- und Kranktagen, Versicherungsleistungen, Altersvorsorge, Unfall- sowie Haftpflichtversicherung sind ebenfalls geregelt.

Darüber hinaus stellen eine fachliche Beratung und Begleitung in der Kindertagespflege ebenfalls wichtige Säulen dar. Die Kindertagespflegepersonen in Potsdam werden durch eine praxisbegleitende Fachberatung über freie Träger (s.o.) der Jugendhilfe unterstützt. Die Fachberatung der freien Träger unterstützt die Praxis der Kindertagespflegepersonen durch konzeptionelle Anregungen, die Vermittlung von (früh)pädagogischem Fachwissen und eine regelmäßige kollegiale Beratung. Außerdem unterstützt die Fachberatung bei der Vernetzung mit anderen Kindertagespflegepersonen und Kita-Einrichtungen im Sozial- und Planungsraum.