Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam 2019 bis 2021

Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam 2019 bis 2021
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Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam 2019 bis 2021

Gemäß § 24 Abs. 2 AGKJHG ist durch die Stadtverordnetenversammlung jährlich ein Jugendförderplan zu beschließen.

In den Jahren 2009 bis 2013 war der Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam immanenter Bestandteil eines sozialraumorientierten 5-Jahres-Jugendhilfeplanes.

Seit 2014 erfährt der Jugendförderplan wieder eine separate Beschlussfassung, orientiert sich hinsichtlich seiner Laufzeit jedoch am Jugendhilfeplan.

Dementsprechend umfasst der vorliegende Jugendförderplan die Jahre 2019 bis 2021, im Gegensatz zum Jugendhilfeplan jedoch nicht als Fortschreibung des vorhergehenden, sondern als grundsätzliche Überarbeitung.

Aufgrund neuer Herausforderungen der kontinuierlich wachsenden Landeshauptstadt sowie grundlegend veränderter Lebensbedingungen des Aufwachsens junger Menschen erfolgte im Februar/März 2018 eine repräsentative Schüler*innenbefragung zum Thema „Freizeit und Mitbestimmung in Potsdam“.

Aus den im Rahmen der Schüler*innenbefragung ermittelten Bedarfen junger Menschen sowie gemeinsam mit der §-78-AG Jugendförderung herausgearbeiteten fachlichen Herausforderungen für die Landeshauptstadt Potsdam wurden die regionalen und gesamtstädtischen Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Jugendförderung für die Jahre 2019 bis 2021 abgeleitet. 

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