Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024

Die Flagge der Europäischen Union und eine Flagge mit dem Stadtwappen der Landeshauptstadt Potsdam.
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Wahl des Europaparlaments, der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 finden zeitgleich die Wahlen zum Europäischen Parlament, zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten statt. Die landesweiten Kommunalwahlen finden im Land Brandenburg alle fünf Jahre statt. Seit 2014 werden die Kommunalwahlen gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt.

Bei den Kommunalwahlen werden für die Landeshauptstadt Potsdam die Stadtverordnetenversammlung und für die neun Ortsteile die Ortsbeiräte gewählt. Hierzu wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Landeshauptstadt in sechs Wahlkreise eingeteilt. Für die Ortsbeiratswahlen ist jeder Ortsteil der Landeshauptstadt ein eigenes Wahlgebiet. Die Wahlkreiseinteilung finden Sie am Ende dieses Artikels im Download-Bereich oder im Open Data-Portal der Landeshauptstadt Potsdam.

Die Musterstimmzettel für alle am 9. Juni in der Landeshauptstadt durchgeführten Wahlen finden Sie im Download-Bereich am Ende dieses Artikels.

Hinweise zur Europawahl für Deutsche im Ausland und Unionsbürger/innen in Potsdam

Deutsche im Ausland und Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in Deutschland leben, sind zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt. Sie können jedoch an der Wahl nur teilnehmen, wenn sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Hierzu ist ein Antrag auf einem Formblatt bis zum 19. Mai 2024 zu stellen.

Für Deutsche im Ausland gibt es ausführliche Hinweise zum Antragsverfahren auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin. Hier ist auch der notwendige Antrag (Anlage 2 der EuWO) sowie ein Merkblatt herunterladbar.

Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Original an:

Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Statistik und Wahlen
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam

Unionsbürger/innen, die in Potsdam leben, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn sie aufgrund ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wurden und diesen Antrag zwischenzeitlich nicht widerrufen haben bzw. zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen waren. Andernfalls müssen Unionsbürger einen Antrag auf dem Formblatt nach Anlage 2A der EuWO bis zum 19.05.2024 stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Das Formblatt und ausführliche Hinweise finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.

Zu den Ergebnisberichten der vergangenen Europa- und Kommunalwahlen gelangen Sie, wenn Sie hier klicken: Statistische Veröffentlichungen zu Wahlen.

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