Gesundheitspass

Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Seit Oktober 2024 findet die Belehrung nach § 43 IfSG ausschließlich online statt. Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen:

 

Ausnahmen gelten für Infektionsschutzbelehrungen im Rahmen eines Schülerpraktikums, Ehrenamts, Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) und des Bundesfreiwilligendienst. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt (siehe unten).

Was ist die Infektionsschutzbelehrung / der Gesundheitspass?

§ 43 des Infektionsschutzgesetzes ist für Menschen, die

  • in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder
  • gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei direkt oder indirekt mit dem Lebensmittel in Berührung kommen,

eine erste Belehrung durch das Gesundheitsamt vorgeschrieben.

Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein.

Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt.

Wie läuft die Belehrung ab?
  • Sie buchen kostenpflichtig einen Termin für die Online-Belehrung unter https://p.gotzg.de
  • Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert.
  • Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
  • Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten.
  • Der Belehrungsfilm beginnt. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen. 
  • Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch (Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung).
  • Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend (bei Bedarf kann der Test wiederholt werden).
  • Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder zum Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per Mail an ifsg@tz-glehn.de
  • Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesandt.
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Belehrung beträgt 45,00 Euro. Die Bezahlung kann über Giropay, Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal erfolgen.

Wie lange dauert die Belehrung?

Die Belehrung dauert ca. 45 Minuten.

Infektionsschutzbelehrung im Rahmen von Schulpraktikum, Ehrenamt, Freiwilligem Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligem Ökologischem Jahr (FÖJ) und Bundesfreiwilligendienst

Die Belehrung gemäß § 43 IfSG sind für diese Personengruppen kostenlos. 

Verfahrensablauf

  • Voraussetzung ist ein Wohnort in Potsdam.
  • Bitte wenden Sie sich 4 Wochen vor Praktikums- / Tätigkeitsbeginn per E-Mail an gesundheitspass@rathaus.potsdam.de.
  • Nach E-Mail-Eingang erfolgt eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt.

Kontaktdaten:

Telefon: +49 331 289-2358

E-Mail-Adresse: gesundheitspass@rathaus.potsdam.de