Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

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Das Ministerium für Wirtschaft, Energie und Arbeit des Landes Brandenburg (MWAE) hat am 9. März 2022 die neuen Förderrichtlinien der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bekanntgegeben.

Neben der Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GRW-I) richtet sich das Förderprogramm an bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G). Mit einem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss unterstützt die GRW-G im Land Brandenburg Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen sowie zur Förderung von Innovationen.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist auf der neuen Fördergebietskarte der GRW-Förderperiode 2022-2027 als D-Fördergebiet ausgewiesen, weshalb rückwirkend ab Anfang Januar 2022 geänderte Förderkonditionen für Unternehmen am Standort Potsdam gelten.

Wer wird gefördert?

Bestehende Unternehmen und Existenzgründungen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Tourismusgewerbe, sofern sie den Primäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind

Wer wird nicht gefördert?

Große Unternehmen in D-Fördergebieten sind ab 2022 nicht mehr förderfähig.

Was wird gefördert?

Die GRW-G große Richtlinie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der folgenden Projekte:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition)
  • Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterungsinvestition)
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte,
  • grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor.

Die GRW-G kleine Richtlinie unterstützt kleine Unternehmen für Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 und höchstens 2,0 Millionen Euro bei der Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • Errichtung von Betriebsstätten (Errichtungsinvestition)
  • Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterungsinvestition),
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor,
  • Diversifizierung einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
  • grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer Betriebsstätte.
  • Touristische Vorhaben werden in den Bereichen Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, Rad- und Wassertourismus sowie Vorhaben, die zur Entwicklung innovativer oder zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte beitragen, gefördert.

Wie wird gefördert?

  • Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss gewählt werden.
  • Als zusätzliche Zuwendungsvoraussetzung bei lohnkostenbezogenen Zuschüssen für KMU in den D-Fördergebieten muss bei den betreffenden Unternehmen ein Nettoanstieg der Beschäftigtenzahl im Vergleich zum Durchschnitt der vorangegangenen zwölf Monate erfolgen.
  • Der Investitionszeitraum beträgt max. 36 Monate.

Zu welchen Konditionen wird gefördert?

Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im D-Fördergebiet (Landeshauptstadt Potsdam):
Investitionszuschuss bis zu

  • max. 20 Prozent für kleine Unternehmen
  • max. 10 Prozent für mittlere Unternehmen
  • keine Förderung für große Unternehmen

Antragsverfahren und weitere Informationen

Förderanträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen. Nähere Informationen zum Antragsverfahren und dem GRW-Förderprogramm auf den Seiten der ILB unter:

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-grosse-richtlinie/

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-wachstumsprogramm-fuer-kleine-unternehmen/