FAQ zur Briefwahl

Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl 2024
Eine Hand steckt einen Wahlbrief in einen Briefkasten.
© Landeshauptstadt Potsdam
Briefwahl (Foto: Landeshauptstadt Potsdam)
Wie kann ich einen Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen stellen?

Briefwahlanträge können mit dem Musterformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos schriftlich, per E-Mail, persönlich oder über das Online-Formular gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Bitte beantragen Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig unter Beachtung der Bearbeitungszeiten. Es ist von durchschnittlich drei Werktagen bei der Postzustellung auszugehen.

Kann ich Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse beantragen?

Briefwahlunterlagen können auch an eine abweichende Versandanschrift im In- und Ausland gesendet werden. Bitte geben Sie dafür die abweichende Versandanschrift im Antrag auf Briefwahlunterlagen an. Je nach Versandanschrift ist mit längeren Postzustellzeiten zu rechnen.

Was tue ich, wenn ich meine Briefwahlunterlagen trotz Beantragung nicht erhalten habe?

Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb von fünf Werktagen nach Beantragung nicht zugehen, dann melden Sie sich bitte unverzüglich im Briefwahlbüro. Haben Sie die Unterlagen bis zum 19. September nicht erhalten, melden Sie sich bitte unbedingt am 20. September persönlich im Briefwahlbüro. Sie können sonst nicht an der Wahl teilnehmen.

Kann ich Briefwahlunterlagen beantragen, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Die Wahlbenachrichtigung ist für die Beantragung grundsätzlich nicht nötig. Bitte informieren Sie sich dennoch vorab telefonisch im Wahlbüro, ob Sie für die Wahl wahlberechtigt sind.

Bis wann müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung eingehen?

Ausgefüllte, verschlossene Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam eingegangen sein. Sie können Ihre verschlossenen Wahlbriefe per Post zurücksenden oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung (Friedrich-Ebert-Str. 79-81, Hegelallee 6-10, Edisonallee 5-9) sowie in die Wahlurnen im Briefwahlbüro einwerfen.

Kann ich im Urnenwahllokal wählen, wenn ich meine beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten habe?

Nein, Sie können am Wahltag nicht im Urnenwahllokal wählen. Melden Sie sich bitte unbedingt am 20. September persönlich im Briefwahlbüro.

Kann ich im Urnenwahllokal wählen, obwohl ich zuvor Briefwahlunterlagen erhalten habe?

Ja, wenn Sie Briefwahlunterlagen erhalten haben, können Sie diese unverschlossen und vollständig am Wahltag in einem Urnenwahllokal Ihres Wahlkreises vorlegen und Ihre Stimmen vor Ort abgeben. Verschlossene Wahlbriefe können nicht im Urnenwahllokal eingereicht werden.

Kann ich vor dem 22. September 2024 vor Ort wählen? Wo finde ich das Briefwahlbüro?

Im Briefwahlbüro können Briefwahlunterlagen beantragt, direkt ausgefüllt und eingeworfen werden. Das Briefwahlbüro öffnet am 2. September 2024 und befindet sich in der 4. Etage des Hauses 1 (Eingang Hegelallee 6-10) im Raum 405 und ist barrierefrei zu erreichen.

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