FAQ - Wichtige Fragen, gute Antworten

Wie viele Personen hat Potsdam im Jahr 2022 aufgenommen?

Im Jahr 2022 wurden 2700 Menschen aufgenommen. Die meisten Menschen kamen aus der Ukraine. In diesem Jahr erwarten wir weitere 1500 Menschen, die aus Kriegs- und Krisengebieten flüchten müssen. Zum Vergleich: im gesamten Zeitraum zwischen 2013 und 2021 haben wir 3250 Geflüchtete aufgenommen.

Wie viele Ausländer leben in Potsdam?

Derzeit leben 22.500 Menschen ohne deutschen Pass in Potsdam, das sind zwölf Prozent aller Potsdamerinnen und Potsdamer. Mehr als 3200 derer haben einen ukrainischen Pass, knapp 3000 einen syrischen und etwa 1500 Mennschen der Russischen Förderation leben in Potsdam. 1200 Potsdamerinnen und Potsdamer haben einen polnischen Pass, 1025 einen rumänischen und 940 stammen aus Afghanistan. 

Wer entscheidet, wie viele Menschen nach Potsdam kommen?

Geflüchtete, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die jeweiligen Bundesländer verteilt. Das Land Brandenburg muss demnach 3,03 Prozent der Asylbewerber*innen aufnehmen. Zum Vergleich: Nordrhein-Westfalen nimmt 21,07 Prozent der Geflüchteten auf, Bayern 15,56 Prozent und Baden-Württemberg 13 Prozent. Das geringste Soll haben Bremen mit 0,95 Prozent, das Saarland mit 1,2 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit 1,98 Prozent. In welcher Stadt ein Asylbewerber letztendlich aufgenommen wird ist abhängig von der Kapazität in den Kommunen. Im Land Brandennburg muss Potsdam entsprechen des Landes-Verteilschlüssels 6,6 Prozent der Menschen aufnehmen, die das Land über den Bund aufgenommen hat.

Wo leben die Menschen in Potsdam?

In Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungsverbünden und künftig auch temporären Notunterkünften. Es gibt große Unterkünfte wie die An der Alten Zauche und im Lerchensteig beziehungsweise Wohnungsverbünde wie in der Grotrianstraße oder eine Unterkunft speziell für traumatisierte Frauen und Kinder. Zudem planen und errichten wir derzeit etwa 480 Unterkünfte für 1200 Menschen, die per Sonderbauprogramm in Zusammmenarbeit mit der ProPotsdam entstehen. Da dies alles nicht reicht und wir die Kapazität kurzfristig erhöhen müssen, planen wir aktuell auch drei temporäre Einrichtungen (Innenstadt Verwaltungscampus, Marquardter Chaussee, Nedlitzer Holz). Die insgesamt 32 bestehenden und geplanten Standorte sind verteilt im gesamten Stadtgebiet.

Was ist das Sonderbauprogramm?

Im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam errichtet die kommunale Wohnungsgesellschaft ProPotsdam GmbH an acht Standorten zusätzlich 480 Wohnungen für ukrainische Geflüchtete und Menschen mit niedrigem Einkommen. Sie bieten Platz für mehr als 1.500 Menschen. Die Standorte sind:

  • Am Stern, Gluckstraße (21 Wohneinheiten)
  • Am Stern Patrizierweg (35)
  • Golm Kossätenweg (60-80)
  • Golm, Eichenweg (78)
  • Schlaatz, Wieselkiez (50)
  • Am Stern, Ziolkowskistr./Newtonstraße (110)
  • Fahrland, Döberitzer Straße (45)
  • Waldstadt, Saarmunder Straße (25).

Weitere Information dazu finden Sie hier.

Wo entstehen temporär Notunterkünfte?

Die temporären Unterkünfte sind an drei Standorten geplant:

  • Haus 2 Verwaltungscampus der Stadt, geplant ab Sommer 2023 für ein Jahr
  • Erweiterung der Einrichtung Marquardter Chaussee, geplante Eröffnung 4. Quartal 2023 für maximal vier Jahre
  • Nedlitzer Holz gegenüber der Haltestelle Campus Jungfernsee, geplante Eröffnung 4. Quartal 2023 für zwei Jahre mit Option auf ein weiteres Jahr

Die Grundstücke gehören der Stadt und sind somit sofort verfügbar. Der Betrieb der temporären Standorte und die Betreuung der Geflüchteten erfolgt mittels Vergabeverfahren durch Soziale Träger. Diese beinhalten die proaktive soziale Arbeit in den Einrichtungen, ein Sicherheitskonzept und einen Wachschutz sowie Ansprechpersonen für Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort. Für jeden temporären Standort sind Informationsveranstaltungen geplant.

Die erste Info-Veranstaltung wird zur Unterkunft Nedlitzer Holz am Campus Jungfernsee am Dienstag, 4. April, ab 18 Uhr, im Foyer des SimpliOffice, Konrad-Zuse-Ring 11, stattfinden. Im Rahmen dieser Veranstaltungen wird über die aktuelle Situation informiert.

Wie viel Geld erhält ein Asylbewerber?

Asylsuchende, deren Aufenthalt in Deutschland gestattet bzw. geduldet ist, erhalten zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Regelbedarfe für Leistungsempfänger nach dem AsylbLG betragen, abhängig von Bedarfsstufen, zwischen 217 Euro bis 364 Euro. Sie liegen somit unter dem Regelsatz von Leistungsempfängern nach dem SGB II. Die Regelbedarfe werden für Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, um die Energiepauschale gekürzt.

Wie werden Asylbewerber medizinisch versorgt?

Asylbewerber haben nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einen Anspruch auf medizinische Behandlung. Seit dem 1. Juli 2016 gibt es in Potsdam in Zusammenarbeit mit der DAK Gesundheitskasse die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende. Das heißt, dass sie bei Schnupfen oder einem gebrochenen Finger nicht erst in die Verwaltung müssen, um sich einen Schein zu holen, der zum Arztbesuch berechtigt. Sie dürfen wie alle von uns zu einem Arzt und sich behandeln lassen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden Asylbewerber umfangreich medizinisch untersucht, bevor sie den Landkreisen/Kommunen zugewiesen werden, so u.a. auch auf ansteckende Krankheiten.

Dürfen Asylbewerber arbeiten?

Asylbewerbern ist es in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes nicht erlaubt, zu arbeiten. Danach benötigen sie die Zustimmung durch die Ausländerbehörde. Diese prüft gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, ob der Arbeitsplatz vorrangig einem deutschen Staatsbürger oder einem EU-Bürger zur Verfügung zu stellen ist. Der sogenannte „Arbeitsmarktvorbehalt“ entfällt nach 15 Monaten Aufenthalt. Daneben sieht das AsylbLG Arbeitsgelegenheiten vor, z.B. für Tätigkeiten in der Gemeinschaftsunterkunft oder gemeinnützige Beschäftigung.