Exposé: Verkauf eines Baugrundstücks gegen Höchstgebot Am Rehweg

Baugrundstück Am Rehweg
© Kommunaler Immobilien Service

Der Kommunale Immobilien Service veräußert ein unbebautes Grundstück in Neu Fahrland, Am Rehweg 2 A mit einer Größe von 836 m².

Grundstücks- und Gebäudebeschreibung

Lage im Stadtgebiet

Das Grundstück befindet sich im Potsdamer Ortsteil Neu Fahrland, auch „Fünf-Seen-Ortsteil“ genannt. Der Ortsteil zeichnet sich insbesondere durch seine exzellente Wasserlage als auch durch sein dichtes Wanderwegenetz inmitten von Buchen- und Mischwäldern aus. Im Jahr 2003 wurde Neu Fahrland in die Landeshauptstadt Potsdam eingemeindet.

Alle erforderlichen infrastrukturellen Einrichtungen sind innerhalb weniger Minuten mit dem Auto oder dem Bus erreichbar.
Eine Kindertagesstätte ist direkt im Ortsteil vorhanden. Der Südwesten Berlins ist ebenfalls mit dem Bus innerhalb von ca. 30 Minuten erreichbar.

Zustandbeschreibung

Das zu erwerbende Baugrundstück befindet sich innerhalb der Pufferzone zum Schutz des UNESCO Welterbes in Potsdam und ist zudem Bestandteil des Bodendenkmals „Weg Neuzeit, Einzelfund deutsches Mittelalter, Siedlung römische Kaiserzeit, Gräberfeld Bronzezeit“ (Bodendenkmal Nr. 2055). Weiterhin liegt es innerhalb der Schutzzone des Wasserwerkes Nedlitz, woraus sich Nutzungseinschränkungen und Nutzungsverbote ergeben können. Ferner wird auf das Vorhandensein der Potsdamer
Baumschutzverordnung (PBaumSchV) hingewiesen. 

Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze verläuft ein Niederspannungskabel (Hausanschluss, Schutzstreifenbreite mind. 0,5 m) zugunsten des benachbarten Grundstücks Am Rehweg 2 (Flurstück 8/1), welches im Zuge des Erwerbs dinglich gesichert werden muss.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das von der Straßenfront aus rechtsliegende Grundstück (Flurstück 351) im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam verbleibt.

Planungsrecht

Nach der aktuellen planungsrechtlichen Auskunft befindet sich das Grundstück im unbeplanten Innenbereich, das heißt, Bauvorhaben sind nach § 34 BauGB zulässig. Weiterhin ist das Grundstück Bestandteil des rechtsgültigen Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Potsdam (2014) und ist darin als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Erschließung

Das Grundstück befindet sich an einer öffentlich gewidmeten Straße. Alle erforderlichen Medien (Trinkwasser, Abwasser, Gas und Strom) liegen am Grundstück an. Es bestehen aktuell keine offenen Beitragsbescheide.

Vergabekriterien

Die Veräußerung erfolgt im Höchstgebotsverfahren.

Allgemeine Informationen

Dieses Verkaufsangebot ist freibleibend. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die ggf. dem Exposé beiliegenden Pläne ein.

Sollte auf dem Kaufgrundstück eine Einfriedung vorhanden sein, so übernimmt die Verkäuferin keinerlei Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand mit den Grenzen der Einfriedung identisch ist.

Persönliche Angaben der Interessenten werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Verwertung des Objektes verwendet.

Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet. Dies gilt insbesondere für Kosten, die den Interessenten durch die Hinzuziehung von beratenden Sachverständigen oder Maklern/Vermittlern entstehen.

Beim Verkauf von Grundstücken handelt die Verkäuferin, vertreten durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, privatrechtlich. Bei diesem öffentlichen Angebot handelt es sich somit um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Erwerbsangeboten. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und die Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) kommen nicht zur Anwendung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verwertungen von Grundstücken durch die Verkäuferin unter dem vollen Verkehrswert nicht zulässig sind und dass der Kaufpreis grundsätzlich in einer Summe zu zahlen ist. Der/Die Erwerber/in tragen die gesamten Kosten des
Kaufvertrages und der Vertragsdurchführung (einschließlich Grunderwerbssteuer).

Bei diesem Erwerbsangebot handelt es sich nicht um einen Maklervertrag, die Verkäuferin oder der KIS entrichten keine Maklerkosten. Mit der Versendung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden.

Verfahren

Angebotsinhalt und Angebotsfrist

Die Veräußerung des Grundstücks Am Rehweg 2 A erfolgt zum Höchstgebot. Das Verfahren beginnt mit der Insertion des Angebotes in den einschlägigen Internetportalen und auf der Homepage der Landeshauptstadt Potsdam am 26.03.2025 und endet am 26.05.2025, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist).


Abgabe von Erwerbsangeboten

Angebote sind in einem gesonderten, geschlossenen, an den Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81 in 14469 Potsdam, adressierten Umschlag einzureichen, der zusätzlich die Beschriftung

„Angebot für die Ausschreibung der Landeshauptstadt Potsdam – Am Rehweg 2 A – Bitte ungeöffnet vorlegen.“

tragen soll. Dieser Umschlag bleibt bis zum Ablauf der vorgenannten Frist geschlossen.

Ausdrücklich nicht berücksichtigt werden Angebote, die offen, per Fax, per E-Mail oder nach Fristablauf abgegeben wurden. Auch Angebote die sogenannte Gleitklauseln enthalten, nach denen das Angebot variabel ist oder vom Eintritt bestimmter Bedingungen abhängig gemacht wird, werden nicht berücksichtigt. Nachgebote sind ausdrücklich und zu jeder Zeit ausgeschlossen, es sei denn, die Interessenten werden schriftlich hierzu aufgefordert.

Die Angebote sollen folgende Angaben enthalten (dient zugleich der erforderlichen Identifizierung gemäß § 11 ff. Geldwäschegesetz):
 

  1. Daten des Erwerbsinteressenten
    a) Natürliche Personen
    - Name, Geburtsort, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit und vollständige Adresse
    (kein Postfach) unter Vorlage einer Ausweiskopie
    - Kommunikationswege (Tel., Fax, E-Mail)
    b) Juristische Personen oder Personengesellschaften
    - Firma, Rechtsform, Sitz und vertretungsberechtigte Personen/Organe unter Vorlage eines
    Handelsregisterauszuges in Kopie
  2. Verbindliches Kaufangebot (in EUR)
  3. Rechtsverbindliche Unterschrift des Kaufinteressenten

Die fristgemäß eingegangenen verschlossenen Angebote werden durch den KIS ausgewertet. Die Entscheidung zum Verkauf des Grundstücks an einen konkreten Bieter erfolgt nach Prüfung der Angebote und der Auswertung des KIS durch die Verkäuferin.

Angebotseröffnung und Vergabe

Die Angebotseröffnung erfolgt nicht öffentlich. An der Angebotseröffnung nimmt in jedem Fall ein Vertreter des städtischen Rechnungsprüfungsamtes teil, außerdem werden Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung der LHP vertretenen Fraktionen und Gruppen eingeladen, an der Angebotseröffnung teilzunehmen. Jeder aus den Fraktionen und Gruppen entsandte Teilnehmer der Angebotseröffnung wird verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, dass eine Befangenheit im Sinne des § 28 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKV) nicht besteht. Außerdem haben sich die von den Fraktionen und Gruppen entsandten Vertreter zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen der Angebotseröffnung erlangten Kenntnisse zu verpflichten.

Die Verkäuferin behält sich die volle Entscheidungsfindung darüber vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft werden wird. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.

Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

  1. Der Kommunale Immobilien Service Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam (KIS) wurde von der Eigentümerin des Grundstücks exklusiv beauftragt, das Objekt zu vermitteln. Er widmet sich allen Aufträgen mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der Grundsätze eines ordentlichen Kaufmanns.
  2. Die Kaufinteressenten übergeben dem KIS ihre jeweiligen, den formalen und inhaltlichen Anforderungen im Punkt „Verfahren“ entsprechenden Erwerbsangebote innerhalb der benannten Angebotsfrist.
    Gehen mehrere geeignete Angebote ein, ist der KIS berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein Nachgebotsverfahren durchzuführen, dessen Regularien er selbst vorab festlegt und den Bietern bekannt gibt.
    Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Erwerbsgebote nicht mehr einseitig durch den/die Bieter abgeändert werden dürfen und dass eine nicht durch den KIS initiierte Abänderung eines Angebotes oder Nachgebotes die Eigentümerin berechtigt, den/die jeweiligen Bieter von der Entscheidung über den Verkauf auszuschließen.
  3. Die Erwerbsinteressenten werden aufgefordert, sich über das angebotene Objekt selbst
    zu informieren, da das zu veräußernde Grundstück von der Straße aus gut ersichtlich ist
    und ein gesonderter Besichtigungstermin seitens des KIS daher nicht angeboten wird.
  4. Prospektverantwortlicher im Sinne des Prospekthaftungsrechtes ist allein der KIS. Dieser übernimmt für Satz- und Darstellungsfehler, die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Informationen und Hinweise in diesem Exposé keine Gewähr. Die hier erteilten Informationen und Hinweise stellen weder ein Angebot zu einem Vertragsschluss noch einen Rat oder eine Empfehlung dar, auf die sich ein Erwerbsinteressent berufen kann. Vertragliche Beziehungen zum KIS oder zu mit dem KIS verbundenen Körperschaften, Unternehmen oder Privatpersonen bedürfen zur Gültigkeit immer besonderer schriftlicher Vereinbarungen zwischen den vertragsschließenden Parteien.
  5. Die Ausschreibung erfolgt provisionsfrei, unverbindlich und freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die Eigentümerin ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem sonstigen Gebot den Zuschlag zu erteilen. Der KIS ist nicht verpflichtet, den Zuschlag für ein Erwerbsangebot der Eigentümerin zu empfehlen.
  6. Das Exposé ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt und daher vertraulich zu behandeln. Im Falle der unberechtigten Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für den daraus entstehenden Schaden.
  7. Alle Rechte an diesem Exposé, einschließlich der Rechte an Design, den Texten und den Fotos, liegen beim KIS. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe und gewerbliche Verwendung von Designelementen, bildlichen Darstellungen und Texten aus diesem Exposé ist dem Empfänger und Dritten untersagt. Zuwiderhandlungen stellen einen Verstoß gegen das Urheber- und Wettbewerbsrecht dar und lösen die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam.
    März 2025

Herausgeber:
Kommunaler Immobilien Service
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Telefon: 0331 – 289-0
Telefax: 0331 – 289 1472
E-Mail: KIS@Rathaus.Potsdam.de
Internet: www.potsdam.de