Gemäß § 69 Abs. 1 BbgKVerf hat der Kämmerer für das Haushaltsjahr 2025 den Entwurf einer Haushaltssatzung aufgestellt. Der Zeitraum für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung umfasst die Jahre 2026 bis 2028.
Der Oberbürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung festgestellt und diesen am 22.01.2025 an die Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet.
Gemäß § 66 Abs. 1 BbgKVerf i. V. m. § 11 KomHKV enthält die Haushaltssatzung Ansätze für Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 sowie die Folgejahre 2026 bis 2028.
In den ausgereichten sechs Teilen des Haushaltsplanes finden Sie im Einzelnen:
- Teil: Haushaltssatzung, Gesamtplan, Teilhaushalte auf Produktbereichsebene, Vorbericht und Anlagen
- Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Finanzen, Investitionen und Controlling sowie Allgemeine Finanzierungsmittel
- Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit
- Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt
- Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Zentrale Verwaltung sowie Oberbürgermeister
Da es sich um einen Entwurf handelt, trägt diese Satzung noch keinen regelnden Charakter.
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- Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025