Entwicklungssatzung "Bornstedter Feld"

Verfahrensstand:

04.12.1991 Satzungsbeschluss gemäß § 246a Abs. 1 Nr. 13 BauGB i.V.m. §§ 6 ff. BauGB-MaßnahmeG
14.08.1992 Genehmigung der Entwicklungssatzung durch die höhere Verwaltungsbehörde
22.02.1993 Rechtskraft durch Bekanntmachung gemäß § 6 BauGB-MaßnahmeG
02.06.2021 Beschluss eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB zur Behebung von Fehlern und zur rückwirkenden Inkraftsetzung der Entwicklungssatzung
26.06.2021 Ausfertigung der rückwirkend inkraftzusetzenden Satzung
19.08.2021 Rechtskraft durch Bekanntmachung gemäß § 165 Abs. 9 i.V.m. 214 Abs. 4 BauGB
09.11.2022 Beschluss der Satzung über die teilweise Aufhebung der Entwicklungssatzung für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld
29.12.2022 Rechtskraft der Satzung über die teilweise Aufhebung der Entwicklungssatzung für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld durch Bekanntmachung gemäß § 162 Abs. 4 i. V. m. § 169 Abs. 1 Nr. 8 BauGB

Das Amtsblatt Sonderausgabe Nr. 6 vom 22.02.1993 mit der amtlichen Bekanntmachung der Satzung ist leider nicht digital verfügbar, kann aber in der Verwaltungsbibliothek der Landeshauptstadt Potsdam eingesehen werden.

Das Amtsblatt 33/2021 vom 19.08.2021 kann hier eingesehen werden.
Das Sonderamtsblatt 30/2022 vom 29.12.2022 kann hier eingesehen werden.

Die Entwicklungsziele werden gemäß § 166 Abs. 1 BauGB durch Bebauungspläne konkretisiert. Die rechtsgültigen Bebauungspläne der Landeshauptstadt Potsdam finden Sie unter diesem Link. Bitte beachten Sie, dass in Aufstellung befindliche Bebauungspläne nicht dargestellt sind.

  

Kontakt

Herr Claussen, Bereich Stadtraum Mitte
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Vertretung 
Herr Krampitz, Bereich Stadtraum Mitte
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