Entwicklungssatzung "Block 27"

Das Bild zeigt die vier Logos zur Städtebauförderung. Es sind das Logo "Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden", das Logo des "Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen", das Logo des "Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung" des Landes Brandenburg und das Logo der "Landeshauptstadt Potsdam".
© Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Landeshauptstadt Potsdam

Verfahrensstand:

12.09.1990 Beschluss zur Vorbereitenden Untersuchung nach § 141 BauGB

03.06.1992 Satzungsbeschluss gemäß § 6 BauGB-MaßnahmenG

21.10.1992 Rechtskraft durch Bekanntmachung gemäß § 143 BauGB

22.01.2025 Beschluss zur Aufhebung der Satzung gemäß §§ 162 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 und 169 Abs.
1 Nr. 8 BauGB 

27.02.2025 Rechtskraft durch Bekanntmachung gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 4 BauGB

Das Amtsblatt 10/1992 mit der Bekannmachung liegt leider nicht digital vor, ist aber in der Verwaltungsbibliothek der Landeshauptstadt Potsdam einsehbar.

Amtsbaltt 3/2025 vom 27.02.2025

Die Entwicklungsziele wurden gemäß § 166 Abs. 1 BauGB durch den Bebauungsplan SAN - P 01 "Block 27" konkretisiert. Die rechtsgültigen Bebauungspläne der Landeshauptstadt Potsdam finden Sie unter diesem Link.

Mit der Aufhebung der Entwicklungssatzung entfallen die Genehmigungspflichten nach §§ 144/145 BauGB.

Mit Aufhebung der Entwicklungssatzung wird der entwicklungsbedingte Ausgleichsbetrag für die Eigentümer fällig. Der Bundesgesetzgeber hat vorgesehen, dass die Wertsteigerung der Grundstücke, welche durch die Maßnahmen der öffentlichen Hand und insbesondere durch den Einsatz der Fördermittel erfolgt ist, durch die öffentliche Hand auch wieder abgeschöpft wird. So ist gemäß § 154 Baugesetzbuch von den Eigentümern ein Wertausgleich für die durch die Entwicklungsmaßnahme bedingte Bodenwerterhöhung zu entrichten. Nach Aufhebung der Satzung ist die Gemeinde gegenüber dem Bund und dem Land verpflichtet, den Ausgleichsbetrag per Bescheid von den Eigentümern einzunehmen. 

Kontakt:

Herr Stöhr, Bereich Stadtraum Mitte
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