Elektrogeräte

Wo und wie können in Potsdam Elektro(alt)geräte entsorgt werden?
E-Schrott
© Jörg Braasch LK Main-Spessart

Sammlung von Elektroaltgeräten

Wohin mit Elektroaltgeräten?

In Elektro(alt)geräten können mitunter gefährliche Stoffe aber auch wertvolle und wieder verwertbare Materialien enthalten sein. Deshalb gehören sie nicht in den Hausmüll und sind einer getrennten Sammlung zuzuführen. Nur so können Rohstoffe zurückgewonnen und Schäden für Mensch und Umwelt vermieden werden. 

Wichtig: Überlassen Sie Ihre Elektro(alt)geräte nicht privaten Sammlern, die unter Umständen keine fachgerechte Entsorgung sicherstellen können. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Mitunter enthalten die Elektrogeräte gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen oder klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen, aber auch Schwermetalle, wie Blei, Arsen und Kupfer. Oft landen diese Geräte in der Natur oder am Straßenrand. Umweltschädliche Substanzen gelangen so in den Boden und ins Grundwasser und werden so zu einer Verschmutzungsquelle für unser Trinkwasser, die Natur, Felder und Weiden.

Oft werden durch private Sammler Altgeräte als Gebrauchtwaren illegal nach Asien oder Afrika exportiert und gefährden auch dort die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Täglich gefährden dort Menschen ihre Gesundheit, um mit primitiven Mitteln Rohstoffe (z.B. Kupfer aus PVC-Kabeln) aus dem Elektroschrott wieder nutzbar zu machen. Zudem verseuchen die vielen Schadstoffe die Böden und die Luft.

Was gehört dazu? 
durchgestrichene Tonne
© Igor Tarasov_fotolia

Alle Geräte, die mit dem durchgestrichenen Mülltonnen-Symbol versehen sind: 

  • Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Kühlgeräte und ölgefüllte Radiatoren)
  • Haushaltskleingeräte (z.B. Toaster, Kaffeemaschinen, Mikrowellen, elektrische Zahnbürsten, Hörgeräte)
  • Informations- und Kommunikationstechnik-Geräte (z.B. Kabel,  Bildschirme, Monitore, Drucker und TV-Geräte)
  • Lampen (z.B. Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, LED-Lampen)
  • Photovoltaikmodule
  • ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen (z.B. blinkende Kinderschuhe)
  • E-Zigaretten 
  • asbesthaltige Nachtspeicheröfen werden nur verpackt angenommen. Aufgrund der Gesundheitsgefahren sollen private Haushalte nur zugelassene Fachfirmen mit dem ordnungsgemäßen Abbau und Verpacken solcher Geräte beauftragen.
Was gehört nicht dazu?

Autoteile, wie das Autoradio, unterliegen der Altfahrzeugverordnung und sind bei zugelassenen Verwertern abzugeben.

Glühlampen gehören in den Restabfall (Bitte NICHT über die Glascontainer entsorgen.)

Wo können Elektro(alt)geräte abgegeben werden?

Wichtig: Bitte achten Sie vor der Entsorgung darauf, Ihre personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu entfernen und zu löschen! 

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe vom Altgerät zu entfernen. Denn ansonsten besteht die Gefahr, dass sich diese entzünden.

  • Zur Abholung anmelden (siehe Sperrmüll)

    Elektroaltgerät
    © LHP/ O. Landmann

    Alte Elektrogroßgeräte können bei der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) telefonisch (0331/ 661 7166) oder per E-Mail (sperrmuellauftraege@step-potsdam.de) zur Abholung angemeldet werden.

  • Wertstoffhöfe

    Elektro(alt)geräte (große und kleine) können kostenfrei an den Wertstoffhöfen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH abgegeben werden. 

    Wertstoffhof Drewitz (Zum Heizwerk 18, 14478 Potsdam) und Wertstoffhof Neuendorfer Anger (Neuendorfer Anger 9, 14482 Potsdam)

  • Schadstoffmobil 

    Elektrokleingeräte (max. fünf Geräte mit einer Größe von höchstens 25 x 25 x 25 cm) können kostenfrei auch am Schadstoffmobil abgegeben werden. Vor der Abgabe müssen die herausnehmbaren Altbatterien und Akkumulatoren entfernt werden.

  • Handel

    Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind auch alle Hersteller und Händler verpflichtet. Für den stationären Handel gilt, dass Händler auf einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen. 

    Das neue Elektrogesetz aus dem Jahr 2021 umfasst auch eine Rücknahmepflicht für Diskounter und Drogerien mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.

    Gleiches gilt für den Online-Handel. In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte. Elektro(alt)geräte mit einer Kantenlänge von 25 cm müssen kostenfrei zurückgenommen werden. Bei größeren Elektro(alt)geräten gilt diese Regelung nur bei Neukauf eines vergleichbaren Elektrogerätes. 

     

Abfall vermeiden

Auch für Elektrogeräte gilt, Abfallvermeidung fängt schon beim Einkauf an. Kaufen Sie bewusst ein. Und prüfen Sie vor der Entsorgung eines Altgerätes, ob es nicht doch noch einer neuen Nutzung zugeführt werden kann. Freunde, Nachbarn, das Sozialkaufhaus, oder unser online Geben und Nehmen- Markt freuen sich über funktionierende Geräte. Ihr Lieblingstoaster oder das sonst stets zuverlässige Küchenkleingerät arbeitet nicht mehr? Im Repair-Café im Bildungsforum kann es vielleicht wieder zum Leben erweckt werden.

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Abfallberatung der Landeshauptstadt Potsdam telefonisch unter 0331 289-1796 oder per E-Mail an abfallberatung@rathaus.potsdam.de.

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