Ehrenamtliches Richteramt in der Sozialgerichtsbarkeit

Jetzt bis zum 15.04.2025 bewerben!
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
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Die Landeshauptstadt Potsdam ruft Sie als interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich um das ehrenamtliche Richteramt am Sozialgericht Potsdam oder am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zu bewerben.

Im ehrenamtlichen Richteramt bringen Sie Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus Ihrem Leben in gerichtliche Verhandlungen und Beratungen ein. Genau wie Ihre hauptamtlichen Kollegen sind Sie an Recht und Gesetz gebunden, bei der Rechtsfindung weisungsfrei und zu absoluter Neutralität verpflichtet. In der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung haben Sie die gleichen Rechte und tragen die gleiche Verantwortung wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter.

Die Kammern des Sozialgerichts sind mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern besetzt. Die Entscheidungen des Landessozialgerichts werden durch Senate getroffen, denen eine Berufsrichterin bzw. ein Berufsrichter als Vorsitz, zwei weitere Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichter sowie zwei ehrenamtliche Richterinnen oder Richter angehören.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit werden aufgrund von Vorschlagslisten ausgewählt. Die Vorschlagslisten werden themenbezogen durch verschiedene Träger und Einrichtungen erstellt. In den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten des Eingliederungshilferechts und des Asylbewerberleistungsgesetzes wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus den Vorschlagslisten der Kreise und der kreisfreien Städte mit. Für die sonstigen Kammern sind die in § 14 Abs. 1 bis 3 SGG benannten Einrichtungen und Verbände vorschlagsberechtigt. Die Vorschlagslisten werden dann an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg weitergeleitet, welches über die Berufung entscheidet. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Im Land Brandenburg gibt es keine Festlegung zu einem einheitlichen Beginn der Amtsperiode. Die Amtsperioden der ehrenamtlichen Richter beginnen daher zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Auf Vorschlag der Landeshauptstadt Potsdam werden regelmäßig 3 ehrenamtliche Richterstellen am Sozialgericht und 2 ehrenamtliche Richterstellen am Landessozialgericht besetzt. Zum 30.09.2025 bzw. 31.10.2025 laufen die Amtszeiten für mehrere dieser ehrenamtlichen Richterstellen an beiden Gerichten aus, so dass über die Besetzung neu zu entscheiden ist.

Wer kann sich bei der Landeshauptstadt Potsdam um die Aufnahme in die Vorschlagsliste für das ehrenamtliche Richteramt in der Sozialgerichtsbarkeit bewerben?

Voraussetzungen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Mindestalter bei Amtszeitbeginn  
    • 25 Jahre (Sozialgericht)
    • 30 Jahre (Landessozialgericht)
  • persönlicher Bezug zum Bezirk des Sozialgerichts durch Wohnsitz, Betriebssitz oder Beschäftigungsort in der Landeshauptstadt Potsdam
  • Für die Berufung an das Landessozialgericht soll eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht ausgeübt worden sein

Ausgeschlossener Personenkreis:

  • wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
  • wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzt,
  • Bedienstete der Landeshauptstadt Potsdam,
  • wer in Vermögensverfall geraten ist,
  • wer nach § 44a Deutsches Richtergesetz nicht berufen werden soll
  • Berufsrichterinnen und Berufsrichter
  • Mitglieder eines Landtages oder des Bundetages
  • Mitglieder der Vorstände der Träger und Verbände der Sozialversicherung, der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen bzw. der Bundesagentur für Arbeit.

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte per Post, Fax oder E-Mail mit dem im Downloadbereich verfügbaren Bewerbungsbogen bis zum 15.04.2025 an:

Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Recht und Versicherung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam

Fax: 0331 / 289 1531

E-Mail: recht-versicherungen@rathaus.potsdam.de

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Das Bild zeigt ein Scrabblespiel mit dem Wort Ehrenamt.
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Ehrenamt in Potsdam

Ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement - in der Stadt Potsdam ist dies in vielen Projekten und Organisationen, Vereinen und Verbänden möglich. Die Landeshauptstadt Potsdam ist Mitglied im Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Brandenburg.