Das „Edikt von Potsdam“ wurde vom Großen Kurfürsten, Friedrich Wilhelm von Brandenburg (1620-1688), erlassen. Es ermöglichte den in Frankreich wegen ihrer Religion verfolgten Hugenotten (Protestanten) die Zuwanderung nach Brandenburg. Umgangssprachlich wird es auch oft einfach Potsdamer Toleranzedikt genannt.
Mit dem Erlass des Edikts am 29. Oktober 1685 (nach gregorianischem Kalender 8. November) reagierte der Große Kurfürst auf den Widerruf des Toleranzediktes von Nantes durch König Ludwig XIV (1638-1715), was ein Verbot des Protestantismus im katholischen Frankreich bedeutete. Etwa 20.000 Flüchtlinge wurden in Brandenburg aufgenommen.
Beim historischen Potsdamer Edikt handelte es sich um einen Akt konfessioneller Solidarität – von „Glaubensgenossen“ und „Mitleid“ wurde gesprochen –, welcher zum Beispiel die Katholiken (in Art. 13) bewusst nicht in die religiöse Toleranz einbezog. Allerdings wurde den hugenottischen Glaubensflüchtlingen nicht weniger als eine neue Heimat angeboten – mit allen Bürgerrechten, aber zunächst nicht mit allen Bürgerpflichten. Das Geniale war: Man ließ sie kommen und gab ihnen Zeit – über Generationen hinweg. Ende des 18. Jahrhunderts gaben die hugenottischen Gemeinden ihre Privilegien freiwillig auf. So verzichteten sie zum Beispiel auf die französische Sprache im Gottesdienst, da sie ohnehin keiner mehr sprach. Beide Seiten haben die Mischung der Kulturen zugelassen.
Auszüge aus: Heinz Kleger, Neues Potsdamer-Toleranzedikt, S. 15-17, Potsdam, 2008