Wirtschaftsförderung

Gemäß § 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) gehört die Förderung von Wirtschaft und Gewerbe zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft.

Mit der Wirtschaftsförderung verfolgt die Landeshauptstadt Potsdam das Ziel, Beschäftigungszuwachs und Steuermehreinnahmen zu erzielen sowie den Standort Potsdam als attraktiven Wirtschaftsstandort zu stärken.

Zur Umsetzung dieser Ziele ist die Landeshauptstadt Potsdam u.a. an Unternehmen beteiligt, die für  Existenzgründer und Unternehmen eine umfassende Infrastruktur bereitstellen. Hierzu gehören preiswerte Büro-, Labor- und Werkstattflächen, umfangreiche Serviceleistungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote.