Welche Formen von Pflegeverhältnissen gibt es?

Bereitschaft- oder Krisenpflege
Das Kind lebt in Folge einer Inobhutnahme auf kurze Zeit, bis zur Klärung der weiteren Perspektive, in einer Pflegestelle.

Kurzpflege
Das Kind lebt für einen befristeten Zeitraum (ca. 3 Monate) in einer Pflegefamilie, weil die Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen (z. B. Krankheit, Kur, Therapiemaßnahmen o. ä.) vorübergehend nicht in der Lage sind, die Betreuung, Versorgung und Erziehung wahrzunehmen. Nach Ablauf der festgelegten Zeit kehrt das Kind in seine Familie zurück, oder es wird ersichtlich, dass eine weitere Hilfe durch das Jugendamt notwendig ist.

Zeitlich befristete Pflege
Bei einer zeitlich befristeten Pflege wird die Erziehung, Versorgung und Betreuung des Kindes für für einen begrenzten Zeitraum, häufig 1 oder 2 Jahre, übernommen. Diese Aufgaben können von der Herkunftsfamilie aus den unterschiedlichsten Gründen nicht geleistet werden.

Bei diesen 3 Pflegeformen besteht immer das Ziel der Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt. Die Herkunftsfamilie wird am Erziehungsprozess beteiligt, so dass wichtige Bezugspersonen für das Kind erhalten bleiben und nicht entfremdet werden.

Dauerpflege
Die Pflege auf Dauer wird nicht zeitlich befristet. Das Kind wird in der Regel bis zur Volljährigkeit in der Pflegestelle versorgt und erzogen. Auch in diesem Fall soll das Kind seine Herkunftsfamilie nicht gänzlich verlieren. Entsprechend dem Einzelfall gestalten sich demzufoge die Kontakte.

Pflege mit besonderem Betreuungsaufwand
Diese Pflegestellen nehmen Kinder auf, deren körperliche, geistige und seelische Entwicklung besonders beeinträchtigt ist. Eine Pflegeperson muss daher Erfahrung im Umgang mit solchen Kindern besitzen oder eine besondere entsprechende Qualifikation dafür besitzen.