Satzung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
5.12.2001 die Satzung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • Grundsätze des Ehrenbürgerrechts
  • Modalitäten der Verleihung

Die Satzung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 1/2002 der Landeshauptstadt Potsdam vom 17. Januar 2002 veröffentlicht. Gleichzeitig trat die Satzung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts vom 24. Februar 1995 (Amtsblatt 17.3.1995, S. 4) außer Kraft.

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