Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung (Fernwärmesatzung) der Landeshauptstadt Potsdam vom 21. Dezember 1998

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
2.12.1998 die Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung (Fernwärmesatzung) beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • Anschluss und Benutzungsrecht
  • Anschluss und Benutzungszwang
  • Fernwärmevorranggebiete (Anlage) 

Die Fernwärmesatzung trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 1/1999 der Landeshauptstadt Potsdam vom 26. Januar 1999 veröffentlicht. Gleichzeitig trat die Satzung vom 21.10.1993 außer Kraft.

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