Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen der Landeshauptstadt Potsdam

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
2.5.2007 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • die Gebührenpflicht
  • den Gebührenmaßstab und Gebührensatz

Die o.g. Satzung  trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt Nr. 8/2007 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 28. Juni 2007 veröffentlicht.

 

Sie können die Satzung als PDF downloaden. Zur Ansicht benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.

Downloads