Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von wohnungslosen Einzelpersonen oder Familien der Landeshauptstadt Potsdam vom 21.01.05

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 
01.12.2004 die Satzung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von wohnungslosen Einzelpersonen oder Familien der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • Unterbringung von wohnungslosen Einzelpersonen oder Familien
  • Gebührenpflicht für die Unterbringung von Obdachlosen
  • Gebührenmaßstab und Gebührensatz

Die Satzung trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt Nr. 3/2005 der Landeshauptstadt Potsdam vom 24. Februar 2005 veröffentlicht. Mit In-Kraft-Treten dieser Satzung tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von wohnungslosen Einzelpersonen oder Familien der Landeshauptstadt Potsdam vom 12.08.1999 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam, Nr. 9, S. 4) außer Kraft. 

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