Die Landeshauptstadt Potsdam stellt jungen Künstlerinnen und Künstlern, vorwiegend aus der Graffitiszene, legale Graffiti-Flächen zur Verfügung. Ziel ist es, das Sprayen künstlerischer Werke auf freigegebenen Flächen zu ermöglichen. Dabei geht es nicht um die Förderung flüchtig auf Häuserwände geschmierter "Tags" (Signaturkürzel), sondern um farbenfrohe Kunstwerke, die das urbane Lebensgefühl speziell junger Künstlerinnen und Künstler zum Ausdruck bringen. Künstlerisch gestaltete, legal angebrachte Graffiti sind neben anderen Kunstwerken im öffentlichen Raum Ausdruck städtischer Kultur.
Seit einigen Jahren sind bereits legale Graffiti-Flächen vorhanden, die in der kommenden Zeit Schritt für Schritt erweitert werden sollen. Graffiti wird als Kunstform im öffentlichen Raum an legalen Flächen ausdrücklich anerkannt und trägt zur Vielfalt und Abwechslung im Stadtbild bei. Die künstlerische Betätigung ist ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Flächen möglich, außerhalb dieser Flächen gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen.
Die legalen Flächen sind mit Nutzungsbedingungen verbunden. Es wird erwartet, dass Sprayer im Austausch gegen das Angebot der legalen Flächen bereit sind, sich an einige Benutzungsregeln zu halten.
Von der künstlerischen Graffiti auf legalen Flächen ist die Sachbeschädigung durch illegale, meist durch "Tags" gekennzeichnete Graffiti-Schmiererei strikt zu unterscheiden. Hier geht die Landeshauptstadt konsequente Wege. In Zusammenarbeit mit Wohnungseigentümern, allen voran die Pro Potsdam, werden Schmierereien kurzfristig entfernt, die Signal- und Botschaftswirkung damit erheblich minimiert. Zusätzlich erfolgen in allen Fällen Strafanzeigen, die ggf. auch konsequent verfolgt werden.
Aber auch im präventiven Bereich engagiert sich die Landeshauptstadt. So wurde im Herbst 2008 erstmals ein Filmwettbewerb unter dem Titel "Graffiti und Street Art" ausgelobt, um die Szene zu motivieren, sich selbstkritisch mit der illegalen Schmiererei und ihren Konsequenzen auseinander zu setzen.
Eine Auswahl der Graffiti-Flächen ist hier abgebildet. Die komplette Liste ist im Downloadbereich herunterzuladen
Spielplatz Plantagenplatz
- Graffiti-Tafeln an der Friedhofsmauer auf dem Spielplatz Plantagenplatz, einseitig besprühbar, rund 47 Quadratmeter
Spielplatz Wieselkiez
- Graffitiwand auf dem Spielplatz Wieselkiez beidseitig besprühbar, rund 26 Quadratmeter
Aktionsfläche Bassinplatz
- Graffitiwände auf der Aktionsfläche Bassinplatz (am ehemaliges Toilettenhaus) beidseitig besprühbar, rund 32 Quadratmeter
Spielplatz Fultonstraße
- Graffitiwand (Mauer) auf dem Spielplatz Fultonstraße, einseitig besprühbar, rund 30 Quadratmeter
Spielplatz Nansenstraße
- Nansenstraße 17 / zum Spielplatz zeigende Wand mit Erlaubnis der Eigentümerin rund 33 Quadratmeter
An der Medienwerkstatt
- Graffitiwand hinter der Medienwerkstatt, Schilfhof 28/29 beidseitig besprühbar, rund 20 Quadratmeter
Kreisel Groß Glienicke
- Graffitiwand am Kreisel Groß Glienicke beidseitig besprühbar, rund 55 Quadratmeter
Spielplatz Falkenhorst
- Graffitiwände auf dem Spielplatz Falkenhorst (neben Kita Falkenhorst 19/21, am Pumpenhaus) beidseitig besprühbar, rund 85 Quadratmeter
Skateanlage Friedrich-List-Straße
- einzelne Skateelemente besprühbar, rund 10 Quadratmeter
Spielplatz Knobelsdorffstraße/Stormstraße (Eisenbahnspielplatz)
- 1 Wand aus Betonelementen, beidseitig besprühbar, rund 17 Quadratmeter
- 1 Betonwand hinter der Tischtennisplatte, einseitig besprühbar, rund 27 Quadratmeter
Spielplatz Knobelsdorffstraße/Haeckelstraße ("Platte")
- mehrere Betonwände, beidseitig besprühbar, insgesamt rund 127 Quadratmeter
Fläche Havelbucht: Auf dem Kiewitt
- Wand über die gesamte Länge eines Bolzplatzes)
- ca. 75 Quadratmeter
- einseitig nutzbar
- seit Juli 2014
Fläche Drewitz: Spielplatz an der Autobahn
- verlängerter Priesterweg bzw. hinter dem Schillergymnasium)
- 24 Quadratmeter
- beidseitig nutzbar
- seit Oktober 2015
Downloads
- Legale Graffiti-Flächen in der Landeshauptstadt Potsdam (Stand 22.10.2015)
- Legale Graffiti-Flächen in der Landeshauptstadt Potsdam - Benutzungsregeln