Kultur

Gemäß § 2 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gehören zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft u.a. die Förderung des kulturellen Lebens und die Vermittlung des kulturellen Erbes in ihrem Gebiet. Damit soll den Einwohnerinnen und den Einwohnern der Landeshauptstadt Potsdam die Teilnahme am kulturellen Leben und der Zugang zu den Kulturgütern ermöglicht werden.

Zur Umsetzung dieser Ziele unterhält die Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung u.a. ein Zweispartenstadttheater, welches erfolgreich die ca. 250jährige Theatertradition Potsdams fortführt sowie renommiertes Konzert- und Veranstaltungshaus. Eine Beteiligung an einem Unternehmen mit musealem und geschichtlichem Charakter ergänzt u.a. die Vermittlung des reichhaltigen kulturellen Erbes Potsdams. Die kultur- und bildungspolitischen Aspekte und Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft werden ebenfalls thematisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.