KMU-Förderung verlängert

Noch Fördermittel für Potsdamer Unternehmen verfügbar
© © corbis / fotolia.de
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Die derzeitige Übergangsphase der EU-Förderperioden hat zur Folge, dass in begrenztem Umfang noch Fördermittel für Investitionsmaßnahmen von Potsdamer Unternehmen und Existenzgründer zur Verfügung stehen. Damit Potsdamer Unternehmen diese Möglichkeit nutzen können, hat die Landeshauptstadt Potsdam die zugrunde liegende städtische Richtlinie verlängert. Die Fördergrundsätze des Programms bleiben unverändert.

Ab sofort können somit wieder Förderanträge im Rahmen der KMU-Förderung gestellt werden. Antragsberechtigt sind Einzelhandels- und Gastronomieunternehmen in der Einkaufsinnenstadt und im zentralen Versorgungsbereich des Stadtteilzentrums Babelsberg sowie Unternehmen des produzierenden Handwerks in den Entwicklungs- und Sanierungsgebieten Potsdams. Aufgrund der besonderen Ausgangssituation ist eine Beantragung dieser Fördermittel an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
  • Die Beantragung muss bis Mitte April 2014 erfolgen.
  • Die Umsetzung der Maßnahme soll 6 Monate nicht überschreiten und bis spätestens November 2014 abgeschlossen sein. 
  • Die Investitionsmaßnahme muss kostenmäßig abgrenzbar und durch Kostenvoranschläge darstellbar sein (z.B. Anschaffung von Maschinen oder Investitionsgütern, kleinere Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen).

Die Maßnahme muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Eine Finanzierung kann über Eigenmittel, ein Hausbank- oder Privatdarlehen dargestellt werden. Die Einbindung weiterer öffentlicher Zuschuss-, Darlehens- oder Bürgschaftsprogramme ist ausgeschlossen.

Für weiterführende Informationen und Beratung wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftsförderung.

Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind. Eine Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Datum des Antrageingangs.