Gedenktafeln

Erinnerungszeichen im öffentlichen Raum
Gedenktafel für Adam von Trott zu Solz in der Henning-von-Tresckow-Straße in Potsdam.
© Landeshauptstadt Potsdam/Madleen Köppen
Gedenktafel für Adam von Trott zu Solz in der Henning-von-Tresckow-Straße in Potsdam. (© Landeshauptstadt Potsdam/Madleen Köppen)

Mit Gedenktafeln werden Personen, Institutionen und Orte bedacht, die von regionaler und überregionaler Bedeutung sind. Sie ehren Menschen, die Herausragendes für das städtische Gemeinwohl geleistet haben. Viele Tafeln sind auch der Erinnerung an Menschen gewidmet, die sich der nationalsozialistischen Diktatur widersetzt haben oder Opfer von politischer oder rassistischer Verfolgung geworden sind.

Wie entstehen neue Gedenktafeln? 

Vorschläge für neu zu errichtende Gedenktafeln können an die Landeshauptstadt Potsdam eingereicht werden. In der Regel werden Gedenktafeln von den Antragstellenden finanziert. Über neue Gedenktafeln berät die Gedenktafelkommission der Landeshauptstadt Potsdam. Das Gremium aus VertreterInnen der Unteren Denkmalschutzbehörde, des Bereichs Presse und Kommunikation, des Rechts, des Potsdam Museums und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten unter Vorsitz von Hannes Wittenberg (Potsdam Museum) beschäftigt sich mit den Fragen der Anbringung und Aufstellung sowie des Inhalts und der Form von Tafeln und Gedenksteinen.

Voraussetzung für die Errichtung einer Gedenktafel oder Gedenkstele:

Die zu ehrende Person bzw. das zu bedenkende Ereignis muss von regionaler, nationaler oder internationaler Bedeutung und von öffentlichem Interesse sein.
Ein Bezug zu Potsdam muss ersichtlich sein.

Anträge für Gedenktafeln und Gedenksteine müssen mindestens 4 Monate vor ihrer Herstellung gestellt werden. Die Anträge sind mit vollständigen Unterlagen einzureichen. Dazu gehören auch Zustimmungen des Hauseigentümers, der entsprechenden Behörden, ggf. betroffener Verbände/Parteien, Familienangehörigen, Religions- und Glaubensgemeinschaften etc. Texte sollen kurz und sachlich auf die Person bzw. das Ereignis hinweisen oder über den zu beschreibenden Ort informieren. Der Textumfang soll inklusive persönlicher Daten maximal 9 Zeilen à 50 Anschlägen nicht überschreiten, wobei der Einzelfall zu prüfen ist.

Über die einzelnen Schritte, die ein Antragsteller bis zur Realisierung seines Vorhabens gehen muss, informiert das Gedenktafelformblatt und das Gedenkstelenformblatt.

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